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Martin Graf und Polizei

Der freiheitliche Parlamentsabgeordnete Martin Graf wird von Polizisten bedrohlich eingekesselt, obwohl er weit weg von der Menschenmasse steht.

27. März 2021 / 18:33 Uhr

Graf-Beschwerde bringt Willkür von Behörden und Medien ans Licht

Liest man die so genannte Maßnahmenbeschwerde, die der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Martin Graf diese Woche an das Verwaltungsgericht Wien geschickt hat, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, nicht in einem demokratischen Staat, sondern vielmehr in einer Diktatur mit willkürlicher Polizeigewalt und regierungstreuen Medien zu leben.

Opfer eines Willküraktes

Wie berichtet, ist Martin Graf im Rahmen einer genehmigten FPÖ-Kundgebung am 6. März auf dem Heldenplatz Opfer eines Willküraktes der Polizei geworden. Graf schildert die Situation gegenüber unzensuriert:

Ich habe mir, nachdem ich mit meinem Abgeordneten-Kollegen Hubert Fuchs etwa eine Stunde lang ein Transparent hielt, eine Zigarettenpause gegönnt und bin einige Schritte von der Menschenmasse weggegangen. Da gab es mindestens einen Abstand von zehn Metern zu anderen Personen. Als ich die Zigarette abtötete, wurde ich von sechs Polizisten eingekreist und im harschen Ton um meine Personalien gebeten.

Verletzung der Bürgerrechte

In seiner Maßnahmenbeschwerde bestreitet Graf vehement, gegen irgendwelche Auflagen verstoßen zu haben. Er habe während des Transparent-Haltens Maske getragen und als er einige Meter wegging, um eine Zigarette zu rauchen, hielt er den vom Gesetz vorgeschriebenen Abstand zu anderen ein. Dass ihn die Polizei trotzdem einkesselte und eine Identitätsfeststellung vornahm, sieht Graf als Verletzung seiner verfassungsgesetzlich gewährleisteten Bürgerrechte. In dem Antrag an das Verwaltungsgericht führt Graf daher an:

Die eben beschriebene Ausübung unmittelbar verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Organe der Landespolizeidirektion Wien verletzt mich in meinem Recht auf persönliche Freiheit, Verbot erniedrigender Behandlung, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Recht auf Versammlungsfreiheit sowie Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes.

Videomitschnitt als Beweis

In der Folge untermauert Graf seine Beschwerde mit Paragraphen der Menschenrechtskonvention und des Bundesrechts auf Schutz der persönlichen Freiheit. Zudem gibt es ein Video, das die Amtshandlung so zeigt, wie sie Graf an das Verwaltungsgericht beschreibt.

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Medien berichteten fälschlich von “Festnahme”

Brisant in der Maßnahmenbeschwerde ist der Punkt „Medien“. Denn Graf berichtet, dass er nach dem Vorfall auf dem Heldenplatz in den Medien von seiner „Festnahme“ lesen musste, die aber gar nicht stattfand.

Wie das zustande kommen kann? Entweder haben die Zeitungen das einfach erfunden, oder – und das ist wohl eher anzunehmen – die Polizei hat Journalisten absichtlich falsch informiert. Beides lässt jedenfalls auf eine akkordierte Aktion von Polizisten und Medienvertretern schließen, womit wir wieder bei der Frage wären, in welchem Staat wir denn eigentlich leben?

Vorlage für ähnliche Fälle

Nationalratsabgeordneter Martin Graf sagte gegenüber unzensuriert, dass seine Maßnahmenbeschwerde gerne als Vorlage für all jene zur Verfügung stehe, die bei den Demonstrationen gegen die übertriebenen Corona-Maßnahmen der Regierung ähnliche Vorfälle erlebt haben. Das Dokument dafür finden Sie hier: Maßnahmenbeschwerde.

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