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Bis die Justiz über ein Asylverfahren entschieden hat, vergehen oft viele Jahre.

16. März 2021 / 13:23 Uhr

Asyl: Tausende Fälle erst nach drei Jahren abgeschlossen

Unzensuriert hat in der Vergangenheit immer wieder darüber berichtet, wie illegale Asylwerber die Justiz lahmlegen. Anlassbezogen sollen ein paar Neuigkeiten berichtet werden. Wird ein Antrag auf internationalen Schutz vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) abgelehnt, dürfen Asylwerber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Beschwerde kann auch gegen andere Entscheidungen des BFA eingebracht werden, wenn es etwa um Dublin-Verfahren oder Schubhaft geht. Solche Verfahren werden relativ rasch entschieden. Im Jänner 2020 war bekannt, dass nur in 26 Prozent dieser Fälle die Verfahrensdauer mehr als sechs Monate betrug. Bekannt war auch, dass 72 Prozent jener Fälle, bei denen es etwa um einen Antrag auf internationalen Schutz ging, die Verfahrensdauer mehr als sechs Monate dauerte.

Über 2.700 Verfahren dauerten mehr als drei Jahre

Neu ist hingegen, dass es tausende Fälle gibt, die mehr als drei Jahre (!) brauchen, um vom Bundesverwaltungsgericht entschieden zu werden. Im Zeitraum 1.2.2020 bis 31.1.2021 – auch bekannt als „Geschäftsverteilungsjahr des Bundesverwaltungsgerichtes 2020“ – wurden 2.763 Beschwerdeverfahren registriert, die über 3 Jahre dauerten. 3.382 Beschwerdeverfahren dauerten zwischen 1 Jahr und 2 Jahre, 4.803 Beschwerdeverfahren dauerten zwischen 2 Jahre und 3 Jahre.

Die genannten Beschwerdeverfahren betreffen Anträge auf internationalen Schutz, die Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen sowie die Beendigung des Aufenthaltes Fremder. Bei den Dublin-Verfahren gab es lediglich sechs Fälle, die länger als drei Jahre dauerten, wobei es hier um Entscheidungen gibt, die abzuwarten waren, was darauf deuten lässt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidungen ersucht wurde.

Über 17.000 Verfahren mitgeschleppt

Am Ende des Geschäftsverteilungsjahres 2020 waren noch rund 17.650 Beschwerdeverfahren betreffend Bescheide des BFA aus vorangegangenen Geschäftsverteilungsjahren anhängig. In diesem Jahr wurden außerdem 8.287 Verfahren betreffend Beschwerden gegen Bescheide des BFA neu anhängig. Von diesen Verfahren entfielen 394 auf den Rechtsbereich Dublin-Verfahren, 1.496 auf den Rechtsbereich Schubhaftverfahren bzw. Verfahren über (sonstige) Maßnahmenbeschwerden und 6.397 auf den Rechtsbereich (allgemeines) Asyl- und Fremdenrecht.

Für den Steuerzahler ist das alles freilich eine teure Sache. Berappen hat der Steuerzahler die Kosten der Grundversorgung. Asylwerber haben Anspruch auf Grundversorgung und bekommen auch bei jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gratis Gesundheitsversorgung, Verpflegung, Unterbringung, Kleidung und je nach Bundesland ein Taschengeld und Freizeitgeld. Übrigens: Ablehnende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts könnten noch beim Verfassungsgerichtshof und/oder dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden, womit der Steuerzahler noch mehr blechen darf. Zielführend wäre es sicher, dass die EU ihre Gesetze ändert, damit Asylwerber möglichst wenig – oder besser überhaupt keine – Beschwerdemöglichkeiten haben.

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