Verfassungsgerichtshof

Österreichs Verfassungsrichter scheinen wenig Interesse daran zu haben, dass Schwarz-Grün verfassungskonform regiert.

9. März 2021 / 22:56 Uhr

Das Endlosspiel, in dem Schwarz-Grün die Bürger und das Höchstgericht foppt

Seit April 2020 behandelt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Anträge gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung. Bis Mitte Februar waren rund 200 Beschwerden eingegangen, 130 davon wurden noch im alten Jahr erledigt, so etwa die Aufhebung der Verordnungen zur Corona-Quarantäne, die das Überschreiten des eigenen Gemeindegebiets verboten haben, das Betretungsverbot für Gaststätten sowie die Maskenpflicht und Klassenteilung in Schulen.

Vor zwei Wochen startete der VfGH eine planmäßige Session, wo wieder Beschwerden gegen die Corona-Maßnahmen, nämlich über Heimunterricht, Betretungsverbote und Auskunftserteilung bei Corona-Verdachtsfällen verhandelt werden. Die auf drei Wochen anberaumte Session hat zu den Corona-Beschwerden kaum Beachtung in den Mainstream-Medien erfahren.

Höchstgericht agiert im Sinne der Regierung, nicht der Verfassung

Der VfGH hat bereits mehrere Corona-Maßnahmen des Bundes aufgehoben – stets im Nachhinein und nach sehr langer Zeit. Er hebt eine Verordnung auf, die Regierung erlässt aber faktisch die gleiche neu, die dann wieder ein Bürger beklagen muss – ein Endlosspiel, in dem die Regierung den Bürger und das Höchstgericht foppt und sich über den Rechtsstaat lustig macht.

Vor allem bedeutet es, dass die Verordnung(en) zwar rechtswidrig, aber faktisch ständig einzuhalten sind.

Keine Kritik am bedenklichen Rechtsverständnis der Regierung

Dieses eigenartige Rechtsverständnis der schwarz-grünen Regierung, die konsequent die Entscheidungen des höchsten österreichischen Gerichts missachtet, wird von den Richtern auch nicht kritisiert. Sie fordern außerdem nicht von der Regierung, es zu unterlassen, gekippte Maßnahmen durch teilweise identische Ersatzmaßnahmen zu ersetzen. Sie werden dadurch ja nicht verfassungskonformer.

Kein Ende der rechtswidrigen Verordnungen in Sicht

Indem der VfGH diesen Misstand nicht abstellt, agiert er wie ein Komplize der Regierung, denn er könnte diesem Katz-und-Maus-Spiel sehr wohl ein Ende bereiten. Die Richter müssten nur die Möglichkeit von Eilanträgen nützen, um zeitnah entscheiden zu können. Ohne Eilanträge weiß die Regierung, dass Prüfverfahren frühestens in der übernächsten Session behandelt werden. Sie hat also ein halbes Jahr Ruhe und genug Zeit, um dann rechtzeitig die nächste Verordnung zu erlassen.

Der VfGH könnte auch eine Zwischensession starten, immerhin lebt das Land seit einem Jahr in einem Ausnahmezustand – und die Richter halten am regulären Sessionsbetrieb fest? Treffen sich also ganze viermal im Jahr? Der Präsident könnte zusätzliche Termine einschieben, was angesichts der zweifelhaften Vorgänge wider Rechts- und Verfassungsordnung geboten wäre. Doch nichts geschieht.

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