Nach den anhaltenden Angriffen der ÖVP gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nimmt das Justizministerium (BMJ), derzeit von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in Vertretung der in Mutterschutz befindlichen Alma Zadic, zu den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) neuerlich Stellung:
Der medial thematisierte Kalendereintrag „KURZ“, der sich für den 25. Juli 2017 im Terminkalender der persönlichen Assistentin des Johann Graf findet, war kein entscheidender Grund für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA.
Dieser Termin wird in der Anordnung, die insgesamt 12 Seiten umfasst, lediglich am Rande in nur einem Satz erwähnt. Der Termin wurde von der WKStA nicht als rechtlich relevant für die Hausdurchsuchung betrachtet.
Termin Blümels mit Novomatic-Chef
Darüber hinaus stellt das grüne Justizministerium fest, dass vielmehr der „medial thematisierte SMS-Verkehr“ zwischen Gernot Blümel und dem damaligen Novomatic-Vorstandsvorsitzenden Harald Neumann als für die Hausdurchsuchung beim Finanzminister rechtlich relevant eingestuft worden sei.
Und das BMJ hält fest, dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet seien, bei entsprechender strafrechtlicher Verdachtslage Ermittlungsschritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu setzen. Dabei würden sie alle Umstände, die gegen den Beschuldigten sprechen, aber auch alle, die diesen entlasten könnten, ermitteln. Dies geschehe ohne Ansehen der Person. Und damit wohl auch des Verdächtigen Gernot Blümel.