Ein Vater schilderte heute, Donnerstag, in einer Pressekonferenz den unmenschlichen Testzwang für seinen behinderten Sohn. Er kritisierte, dass gerade in sonderpädagogischen Einrichtungen keine individuellen Lösungen zugelassen werden. Er sei mit seinem Latein am Ende – es mache ihn nur noch traurig, was sich da in Österreich abspiele.
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Leidensweg für Kind und Eltern
Seit Oktober gebe es ein Hin und Her, seinem Kind, das im Rollstuhl sitzt, werde keine Stabilität in der Schule gegeben, so Daniel Fränzl, der den Leidensweg seines Sohnes Tobias und deren Eltern bezüglich Testzwang aufzeigte.
Faßmann versprach keine Konsequenzen beim Nichttesten
Am 19. Jännner bekam Fränzl einen Brief von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann mit dem Inhalt:
Die Selbsttests sind ein kostenloses Angebot an Sie und Ihr Kind. Es erwarten Sie keine Konsequenzen, wenn Sie dieses nicht annehmen.
Aufforderung der Schule: Machen Sie den Test noch heute!
Am selben Tag stand im Mitteilungsheft von der Klassenlehrerin:
Heute kommt der erste Testkit mit. Bitte schreiben Sie uns das Ergebnis immer ins Mitteilungsheft beziehungsweise, wenn der Test positiv sein sollte, die weiteren Schritte, wie beschrieben, befolgen. Bitte machen Sie den Test noch heute.
Das wäre zum ersten Mal der Moment gewesen, „wo ich mir gedacht habe, was ist da eigentlich los?“ Detail am Rande: Der Test war gar nicht durchführbar, weil die erforderliche Flüssigkeit gefehlt habe, so Fränzl.
Direktorin: Wer nicht testet, muss zu Hause bleiben
Nach den Semesterferien am 7. Februar bekam Herr Fränzl eine Mail von der Klassenlehrerin samt Anhang eines Schreibens der Direktorin. Inhalt:
Da es in der Woche immer wieder Änderungen in Bezug auf den Schulbetrieb in Sonderschulen gegeben hat, bedaure ich es sehr, dass ich mich erst jetzt an Sie wenden kann. Schüler dürfen nur noch am Unterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorliegen haben. Vor den Ferien konnten Sie entscheiden, ob der Test zu Hause durchgeführt wird oder in der Schule. Diese Wahlmöglichkeit gibt es jetzt leider nicht mehr. Laut dem Bildungsministerium müssen die Tests nun in der Schule durchgeführt werden. Wenn ihr Kind nicht getestet werden soll, kann es am Unterricht in der Schule nicht teilnehmen und muss zu Hause bleiben.
Aufgrund einer Erkrankung sei es gar nicht möglich gewesen, dass sein Kind den Test selbst mache, so Daniel Fränzl, der betonte, dass das Kind auch nicht zulasse, dass eine Lehrkraft oder ein medizinisches Personal ihm in die Nase fahre, weil es für seinen Sohn eine Qual sei.
Tests zu Hause von Schulbehörde abgelehnt
Die Eltern machten der Schule den Vorschlag, den Test zu Hause zu machen, in einem Umfeld, in dem sich der Sohn sicher fühle, was er nicht mit Untersuchungen verbinden würde und wo die Tests einfacher vonstatten gehen könnten.
Antwort der Schulleitung:
Nach nochmaliger Rücksprache mit der Schulbehörde kann von der Testpflicht in der Schule nicht Abstand genommen werden.
Auch Attest des Kinderarztes nützte nichts
Das Kind blieb dann einige Tage zu Hause. Fränzl schilderte die Situation dem behandelnden Kinderarzt, der dem Vernehmen nach nicht verstand, warum auf den Vorschlag des Testens zu Hause nicht eingegangen wurde. Der Arzt verfasste eine eidesstattliche Erklärung, dass die Tests verlässlich zu Hause durchgeführt werden würden, und ein Attest, das besagt:
Tobias ist aufgrund seiner Grunderkrankung nicht in der Lage, einen Antigen-Schnelltest selbst durchzuführen. Ebenso ist es für ihn nicht erträglich, von einer Betreuungsperson einen Abstrich gemacht zu bekommen. Es wird daher im Sinne des Wohles und Gesundheit von Tobias dringend gebeten, die erforderlichen Tests durch die Eltern zu Hause zu ermöglichen und zu akzeptieren.
Der Vater war der Meinung, dass es jetzt ein Einlenken der Schule gibt. Doch es folgte ein Schreiben der Bildungsdirektion Wien mit folgendem Inhalt:
Das Schreiben des Bundesministers erhält eine ganz klare Vorgabe, die für uns als Behörde einzuhalten ist. (…) Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass die Tests zum Schutz aller verpflichtende Voraussetzung für den Schulbesuch sind. Jenen Kindern, die sich nicht testen lassen dürfen, ist der Schulbesuch nicht gestattet.