Demo Steyr Eysn

Man kann gespannt sein, ob nun auch der Beamte, der die Ermittlungen ohne Maske und ohne Abstand zu halten, durchführte, eine Strafe wegen des Verstoßes gegen die Corona-Maßnahmen aufgebrummt bekommt.

15. Feber 2021 / 15:12 Uhr

Skurrile Strafe für’s Transparent-Halten: Nur der Beamte trug keine Maske und hielt keinen Abstand

Skurrile Begebenheiten spielen sich bei den vielen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung ab. In Steyr rückten zivile Beamte aus, um Vertreter der Burschenschaft Eysn zu strafen, die brav mit Maske und Abstand ein Transparent hielten. Einem Sicherheitsbeamten dürften aber die Corona-Regeln auch schon auf die Nerven gehen: Er führte seine Ermittlungen ohne Maske und ohne Abstand zu halten durch.

Strafe in Höhe von 160 Euro

Abgespielt hat sich die ganze Sache am 31. Jänner auf dem Steyrer Hauptplatz, wo es einen „Spaziergang für Grundrechte, Freiheit und Selbstbestimmung“ gab. Im Zuge dessen wurde von Vertretern der Burschenschaft Eysn ein Transparent mit der Aufschrift „Freiheit Eysn“ ausgerollt und von drei Personen in die Höhe gehalten. Alle Beteiligten trugen Masken. Und sie hielten auch den Zwei-Meter-Abstand, den die Regierung seit Lockerung des „Lockdown“ vorschreibt, penibel ein.

Doch anscheinend war das alles zu wenig für den Rechtsstaat des ÖVP-Innenministers Karl Nehammer. Denn plötzlich standen zivile Polizisten vor den Männern hinter dem Transparent. Einer eben ohne Maske und alle beide, ohne Abstand zu halten. Sie nahmen fleißig die Daten der „Täter“ auf – und am 8. Februar war sie dann da, die Strafverfügung in Höhe von 160 Euro.

Rechtsanwälte erheben Einspruch

Das Rechtsanwälte-Büro Wetzl & Partner, das einen Beschuldigten vertritt und Einspruch gegen diese Strafverfügung erhoben hat, schildert unzensuriert das angebliche “Vergehen” seines Mandanten:

Zusammengefasst ging die Landespolizeidirektion Oberösterreich PK Steyr davon aus, dass der Beschuldigte am 31.01.2021 von 18:11 bis 18:45 Uhr in Steyr eine Versammlung veranstaltet habe, ohne diese spätestens 48 Stunden davor bei der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Die Versammlung sei als solche anzusehen gewesen, weil vom Beschuldigten und zwei weiteren Personen zweimal ein Transparent mit der Aufschrift „FREIHEIT EYSN“ entrollt worden sei, während Versammelte im Zuge einer Versamm- lung zum Thema „Spaziergang für Grundrechte, Freiheit und Selbstbestimmung“ über die Zwischenbrücke marschierten.
Dies stelle einen Verstoß gegen § 2 Abs 1 VersG dar und sei nach § 19 VersG zu bestrafen.

Ausrollen eines Transparents ist keine Veranstaltung

Die Rechtsanwälte fordern aber eine Aufhebung der Strafverfügung und das Einstellen des Verfahrens. Erstens, weil der Beschuldigte nicht Veranstalter der Versammlung gewesen sei, sondern nur Teilnehmer, zweitens, weil das Ausrollen eines Transparents nicht als Veranstaltung gewertet werden könne und daher auch nicht anzeigenpflichtig wäre.

Lebensfremde Verordnungen

Dieser harmlose, den Verordnungen entsprechende, friedliche Prostest gegen die Maßnahmen der Bundesregierung ist in Zeiten wie diesen nicht erlaubt. ÖVP-Innenminister Nehammer greift, wie angekündigt, hart durch und lässt sogar Österreicher strafen, die sich an die Corona-Regeln halten, während seine Beamten das nicht tun. Und da wundert sich die schwarz-grüne Bundesregierung noch, dass die Menschen bei den lebensfremden Verordnungen nicht mehr mittun möchten.

Nur für das Halten dieses Transpartentes wurden die drei Personen mit je 160 Euro bestraft.

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