Die Demonstranten von der “Querdenker”-Bewegung sowie alle anderen Kritiker der “Lockdown”-Maßnahmen dürften sich freuen, denn der Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aufgehoben. In einem heute, Montag, laut dem SWR verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt.
Maßnahmen noch diese Woche beendet
Demnach findet die Maßnahme zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung. Laut der Gerichtsentscheidung ist die von 20.00 bis 5.00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Außerdem müsse die Landesregierung nachprüfen, ob die Einschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob genauere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen machbar wären. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land den Medien zufolge zuletzt nicht mehr entsprochen.
Für die Altparteienregierung in Baden-Württemberg dürfte dieses Urteil eine Niederlage sein, denn vor zwei Wochen hatten der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann wie auch seine Parteikollegen Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen am Abend und in der Nacht eine Absage erteilt. Dieses Gerichtsurteil dürfte nun vielen Corona-Maßnahmen-Kritikern Aufwind geben. Dem Münchener Merkur zufolge könnte es auch ein Kippen der Verbote in Bayern zur Folge haben.