Landwirt

Obwohl es in Oberösterreich nur noch 31.000 landwirtschaftliche Betriebe gibt, bestimmen 130.000 Wahlberechtigte deren Interessensvertretung.

24. Jänner 2021 / 17:00 Uhr

So geht ÖVP-Machtabsicherung: Interessensvertretung fast ohne Betroffene

Abseits der medialen Berichterstattung findet heute, Sonntag, eine Wahl in Österreich statt. Es ist die Standesvertretung der Bauern und Grundbesitzer, die Landwirtschaftskammer-Wahl in Oberösterreich.

Nur Bruchteil der Wahlberechtigten lebt von der Landwirtschaft

Die Mehrheitsverhältnisse sind klar: Es führt der ÖVP-Bauernbund. Damit das auch so bleibt, haben die Kammer-Funktionäre ein perfides Wahlsystem etabliert. So sind sage und schreibe 130.000 Personen bei dem Kammerurnengang wahlberechtigt – bei lediglich 31.000 landwirtschaftlichen Betrieben in Oberösterreich. Wobei ein Großteil davon allein nicht mehr leben kann, die Anzahl der wirklichen bäuerlichen Betriebe also noch viel geringer ist.

Damit wählen überwiegend Leute die bäuerliche Interessensvertretung, die gar nicht von einem landwirtschaftlichen Einkommen leben müssen.

ÖVP-Netzwerk stellt die Mehrheit der Wahlberechtigten

Wählen darf, wer mindestens zwei Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche besitzt. Das ist so wenig, dass man ohne einen Hauptberuf davon nicht leben kann. Es ist auch gar nicht nötig, eine österreichische Staatsangehörigkeit zu besitzen, um über die oberösterreichische Bauernvertretung mitzubestimmen. Dann können auch alle Pensionisten und ihre Gattinnen wählen, was bei keiner anderen Kammerwahl möglich ist, weil sich die Kammer ja für aktive Arbeitnehmer einsetzen soll.

Außerdem sind alle juristischen Personen wahlberechtigt, die Mitglieder der Landwirtschaftskammer sind, beispielsweise Gemeinden, Firmen, Genossenschaften wie Molkereien, die Lagerhäuser usw. – alles feste ÖVP-Hochburgen.

Mehrfach wahlberechtigt

Das alles führt dazu, dass eine Person gleich mehrfach wählen kann: Zum Beispiel kann ein Bauernbürgermeister für sich und die Gemeinde, wenn diese auch landwirtschaftliche Gründe, seien sie auch noch so klein, besitzt, und/oder als Vertreter einer oder mehrerer landwirtschaftlicher Genossenschaften wählen.

Aber weil in letzter Zeit Abstimmungen trotz aller Geschäftsordnungstricksereien und Propagandaschlachten nicht im Sinne der Machthaber ausgingen, etwa der Brexit, hat man sich auch noch anders abgesichert: Die Stimmenauszählung dürfen nur Vertreter der Mehrheitsfraktion durchführen, Vertreter anderer Fraktionen dürfen höchstens zuschauen.

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