Ein spektakuläres Gerichtsurteil im Bundesland Thüringen könnte wegweisend für weitere juristische Entscheidungen sein. Das Amtsgericht in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Beschränkungen verstoßen hatte. Es stufte das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein und stellte damit die gesamte “Lockdown”-Politik infrage.
In seiner 19-seitigen Urteilsbegründung bezeichnet das Gericht die „Lockdown“-Maßnahmen in Thüringen „als eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“.
Anlassfall: Strafe für Geburtstagsfeier im Hinterhof
Wie Focus berichtet, beschäftigte sich das kleine Gericht in Weimar so intensiv mit dieser nicht gerade unkomplizierten Materie, weil es um die Beurteilung eines Sachverhalts bei einer Ordnungswidrigkeit ging, bei dem einem Mann ein Bußgeld von mehr als 200 Euro angedroht wurde. Focus schreibt:
Ein junger Mann hatte am 24. April 2020 gemeinsam mit sieben Freunden in einem Hinterhof Geburtstag gefeiert. Damit verstieß er gegen die Thüringer Verordnung zum Schutz vor Corona. Dort stand, dass man sich höchstens „mit einer weiteren haushaltsfremden Person“ treffen dürfe.
Ähnliche Gesetzesverstöße beschäftigen Amtsgerichte in ganz Deutschland seit vielen Monaten. Doch während es dort oftmals nur um die Höhe des Bußgelds geht, hinterfragte das Amtsgericht Weimar die rechtlichen Grundlagen der politischen Entscheidung. Bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, darf jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit befinden.
Schließlich wurden die Betroffenen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen muss die Staatskasse tragen.
Alice Weidel: Statt Kerzen in Fenster zu stellen lieber harte Fakten prüfen
Die Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, begrüßte das Urteil und schrieb auf Facebook:
(…) Dies ist ein bemerkenswertes Urteil, das sämtliche Aspekte des Lockdowns beleuchtet hat – und zum gleichen Schluss kommt wie einige der renommiertesten Wissenschaftler: Die von der Bundesregierung veranlassten Maßnahmen seien nicht nur unangemessen und möglicherweise wirkungslos, sondern griffen vollkommen widerrechtlich in die Grundrechte der Bürger ein. Dazu gehöre auch das allgemeine Kontaktverbot, von dem laut Gericht kein „substanzieller Beitrag zur positiven Beeinflussung einer Epidemie zu erwarten“ sei.
(…) Die Moralkeule in der Hand der regierenden Politiker muss wieder durch das Grundgesetz ersetzt werden, statt es ständig auszuhöhlen und uns unserer Grundrechte zu berauben. Das Weimarer Urteil ist deshalb ein wichtiger Fingerzeig in die richtige Richtung.
In diesem Zusammenhang kritisierte Weidel auch den „Moralapostel“ Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der gestern, Freitag, vorschlug, Kerzen ins Fenster zu stellen. Sie forderte die Politiker auf, die Corona-Krise stattdessen, wie das Weimarer Gericht es tat, mit harten Fakten zu beleuchten.