Im Zuge der Coronamaßnahmen und ihrer für das Volk schwierigen Folgen kam es nun zu etwas, was Coronamaßnahmen-Kritiker als Präzedenzfall benutzen können. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Kraft gesetzt. Er gab damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.
Gesetzgeber hatte Verordnungsermächtigung überschritten
Begründet wurde das Urteil damit, dass nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen wären. Deswegen überschreitet die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaates Bayern die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers. Die Entscheidung des Senats gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Die außerdem beantragte Außervollzugsetzung der Regelungen über Kontaktbeschränkungen, über die Schließung von Bibliotheken und Archive sowie über die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge lehnte das Gericht allerdings ab, denn angeblich sind diese “Lockdown”-Maßnahmen ihres Erachtens “verhältnismäßig”.