Spaziergang durch St. Pölten unter dem Motto „Friede, Freiheit, keine Diktatur” – Eindrücke eines unzensuriert-Lesers.

15. Jänner 2021 / 11:23 Uhr

Spaziergang durch St. Pölten unter dem Motto „Friede, Freiheit, keine Diktatur”

Am 13. Jänner 2021 fand in St. Pölten – mit Ausgangspunkt um 16.00 Uhr am NÖ Landhausplatz – wieder eine Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der österr. Bundesregierung statt. Angekündigt worden war sie erst am 7. Jänner 2021 als friedlicher, aber lauter (mitgebracht werden hätten sollen Glocken, Pfeifen, Töpfe, Megaphone, natürlich optische Hinweise wie Schilder und Transparente) Spaziergang durch St. Pölten unter dem Motto „Friede, Freiheit, keine Diktatur”.

Eindrücke eines unzensuriert-Lesers

Innerhalb weniger Tage war sie vom Organisator „freiwillig” wieder abgesagt worden, weil – jedenfalls in Wien – einige Demonstrationen von der Polizeibehörde wg. „voraussichtlicher Nichteinhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen” untersagt worden waren. Einige Leute wollten sich diese Einschränkungen (die das Grundrecht auf Versammlungsrecht paralysieren) nicht gefallen lassen und erschienen dennoch zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt am ursprünglich vorgesehenen Treffpunkt.

Da ich leider im Moment fußmarod bin, konnte ich nur zu Beginn dabei sein und traf sogleich einen guten Bekannten, dem ich die Hand schüttelte (das wäre in normalen Zeiten keiner Erwähnung wert) und der mir sogleich eine interessante Information vom 1. St. Pöltner „Spaziergang” am 30. Dezember 2020 gab (bei welchem ich selbst dabei war). Er war nämlich damals zu spät dran gewesen und stand mit seinem Auto genau vor jenem Zebrastreifen, über den diese Demonstration damals zog und konnte den ganzen Zug (nicht jeden einzelnen, aber im „10er-Pack”) zählen. Er kam auf 1.500 Demonstranten (bisher waren laut Polizei-gering-schätzung nur 800 Demonstranten bekannt gewesen). 1.500 Demonstranten ist für St. Pölten – ich kenne die Verhältnisse – bereits eine außergewöhnliche Mobilisierung, auch wenn Wr. Neustadt als nächstgrößere niederösterreichische Stadt kurz darauf mit 2.500 „Spaziergängern” St. Pölten weit hinter sich ließ.

Die Teilnahme beim – eigentlich abgesagten – 2. St. Pöltner Spaziergang schätzten wir gemeinsam auf 150 Teilnehmer. Diese Zahl ist schon interessant, weil sie zeigt, wie groß die Beteiligung bei einer abgesagten oder gar untersagten Demonstration im Vergleich zu einer erlaubten ist, nämlich 10 %. Immerhin, aber es zeigt sich, dass die Anti-Demonstrations-Maßnahmen der Bundesregierung wirken. Es ist nämlich eine ganz spezielle Perfidie, von Demonstranten die Einhaltung jener Maßnahmen zu verlangen, gegen welche sie eigentlich demonstrieren und zwar nicht der 1-m-Abstand, der in Wirklichkeit bei diesen Demonstrationen eingehalten wurde und wird, sondern die Maskenpflicht (im Freien!). Offenkundig waren die vorherigen Demonstrationen durchaus wirksam und vor allem flächendeckend. So gab es sogar in St. Leonhard am Forst (3.000 Einwohner) und Ruprechtshofen (2.500 Einwohner), beide Nachbarorte im zentralen Mostviertel, eine gemeinsame Demonstration mit Dutzenden Teilnehmern (in den Medien stand davon nichts, ich habe ein WhatsApp-Video dazu gesehen).

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Da meine Gattin noch länger beim 2. St. Pöltner Spaziergang mitmarschierte und auch filmte, bin ich nicht nur über den Beginn, sondern auch den weiteren Verlauf der Demonstration gut informiert. Gleich zu Beginn war auffällig, dass es keine Schilder, Transparente und „Lärmgeräte” (wie Pfeifen) gab, naturgemäß auch niemanden mit Megaphon. Der Einsatz solcher Dinge hätte wohl sogleich zur Auflösung dieser Kundgebung geführt (bei einer noch früheren, nicht angemeldeten, Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstration in St. Pölten wurde ein Teilnehmer – nur weil er mangels Vorhandensein des Organisators das Wort ergreifen wollte – also vom Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machen wollte – sogleich von der Polizei festgenommen), weil diese Dinge ohne Anmeldung (war in früheren Zeiten, vor allem bei linksradikalen Kundgebungen, übrigens nie ein Anlass für die Auflösung einer Demonstration) nicht erlaubt seien (übrigens: sehr fraglich!).

  • 12 Abs. 2 der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministers verlangt auch von den Teilnehmern an – verfassungsgesetzlich gewährleisteten – Versammlungen, die sich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit stützen, das Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Diese Vorschrift ist schon einmal gesetzwidrig, weil § 4 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz vorsieht, dass solche Einschränkungen nur vorzusehen sind, soweit „dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich” ist. Davon kann natürlich – wie gesagt im Freien bei 1 m Abstand – keine Rede sein.

Außerdem stellt die Verpflichtung zum Tragen eines MNS einen grundrechtsrelevanten Eingriff (Art. 3 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention) dar, der sich sowohl gegen die körperliche (Ansammlung von Krankheitserregern im MNS mit Krankheitsgefahr, Entzündungen, Einschränkungen der Atmung) als auch die geistige (psychische Beeinträchtigung, besonders bei Kindern und Jugendlichen) Unversehrtheit von Menschen richtet und ist eine verfassungsrechtliche Grundlage für derartige Eingriffe nicht ersichtlich.

Im Nachhinein wird der Verfassungsgerichtshof diese Verordnung wohl wieder für rechtswidrig erklären, doch ist ein derartiges „Erkenntnis” nur ein Teil des Kasperltheaters für die Öffentlichkeit. Denn der Verfassungsgerichtshof – übrigens mit einer strammlinken Mehrheit (zuletzt durch eine grüne Verfassungsrichterin verstärkt) ausgestattet – hebt nicht die jeweils aktuelle Verordnung (bzw. die angefochtene Bestimmung) auf, sondern erklärt die schon außer Kraft getretene für rechtswidrig. Der Verfassungsgerichtshof könnte aber nicht daran gehindert werden, sofort derartig rechts- und verfassungswidrige Verordnungen aufzuheben, sobald eine Beschwerde dagegen einlangt. Zumal auch die Bundesregierung stets überfallsartig Gesetze und Verordnungen erlässt.

Von solchen Rechtsüberlegungen unbeeindruckt (Vorschrift ist Vorschrift) hingegen die Vorgangsweise der Polizei in St. Pölten. Als die Spaziergänger die Fußgängerzone in der St. Pöltner Innenstadt am Herrenplatz erreicht hatten, sperrte die Polizei den weiteren Weg ab und verlangte von den Teilnehmern die Anlegung eines MNS, ansonsten würde die Versammlung aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt – wie auf dem Video meiner Gattin, welche zwischen den Teilnehmern problemlos filmend durchgehen konnte – wurde von den Teilnehmern vorbildlich der 1-m-Abstand eingehalten. Von Ansteckungsgefahr, ohnehin statisch nahezu ausgeschlossen, keinerlei Idee. Aus dem Verhalten der Polizei in St. Pölten zeigt sich die wahre Bedeutung des MNS, nämlich diejenige eines Gesslerhutes, also einer Einrichtung, deren tatsächlicher (nicht vorgegebener) Zweck die öffentliche Erzwingung untertänigen Verhaltens ist.

Also: Willst Du Kritik an den verfehlten Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung äußern, musst Du zuerst Deine Referenz an die Bundesregierung leisten, statt – wie früher durch eine Verbeugung oder einen Knicks oder gar einen Kniefall – das Anlegen des MNS. Gleichzeitig spielt man bei der Maskerade der Hässlichkeit mit, damit auch jedermann erkennen kann, dass diese Bundesregierung dem Wahren, Guten und Schönen nicht verbunden ist. „Kaufen oder verkaufen kann nur derjenige, der das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens” (Off 13,17). Ohne Maske darfst Du heute nichts mehr kaufen oder verkaufen – die Ähnlichkeit ist doch verblüffend …

Jetzt nochmals zum 2. St. Pöltner Spaziergang: Die Teilnehmer ließen sich offenbar alle oder fast alle zum Anlegen einer Maske nötigen und durften dann – gnädiger Weise – weitergehen. Nachdem sie auf der von ihnen beabsichtigten Route noch mehrere Kilometer zurücklegen mussten, kommt mir das – als Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstration – nicht sehr sinnvoll vor. Allerdings ist davon auszugehen, dass im gegenteiligen Falle nicht nur der Spaziergang beendet worden wäre, sondern auch alle Teilnehmer angezeigt worden wären. Das ist ja der wahre Hintergrund des übermäßigen Polizeieinsatzes (es waren ja mehr als 10 Polizeifahrzeuge im Einsatz, davon auch Mannschaftstransporter, in denen bis zu 9 Polizisten fahren bzw. mitfahren können). Tatsächlich wurde ja auch eine Frau festgenommen, angeblich, weil sie nach der Dienstnummer von Polizisten gefragt hatte (diese wird jedoch routinemäßig nicht gegeben, obwohl die Verpflichtung nach § 9 Sicherheitspolizeigesetz dazu besteht). Dazu habe ich ein WhatsApp-Video gesehen.

Zum Abschluss noch 2 „Schmankerl”, wie idiotisch die Maßnahmen mittlerweile gehandhabt bzw. ausgelegt werden:

  • Vor ein paar Wochen war meine Gattin im Einkaufszentrum Traisenpark in St. Pölten; da sie sich länger aufhielt und die Gastronomie geschlossen ist, hat sie sich ein Eis gekauft und sich an einer der „Grüninseln” – mindestens 50 m vom Verkaufslokal entfernt – hingesetzt um es zu verspeisen, natürlich ohne Maske. Kam ein Büttel des Einkaufszentrums auf sie zu und behauptete, dass der Verzehr von Speisen im gesamten Einkaufszentrum unzulässig sei, sie müsse in die (kalte, zugige und ungemütliche) Garage gehen (niemand außer dem Kind, welches mit einkaufen war, war in ihrer Nähe oder kam ihr nahe); als sie das als Zumutung zurückwies, drohte er die Einschaltung der Polizei an, was sie aber kalt ließ. Kurz darauf kamen tatsächlich 2 Polizisten, machten eine Ausweiskontrolle und beanstandeten die fehlende Maske, zumal sie mittlerweile fertiggegessen hatte; als sie nach einer Weile der Diskussion mit den 2 Polizisten und dem Büttel darauf hinwies, dass sie ihre Einkäufe einfacher bei Amazon bestellen hätte können, war die Diskussion dann beendet; jedenfalls ist das ein Einkaufszentrum, welches ich in Zukunft meiden werde und meine Gattin ebenso;
  • Einer meiner Söhne ist Lehrling in einem Großbetrieb. Dort ist es so, dass mit 10 Minuten Vorankündigung an die Lehrlinge diese sich in einem anderen Raum einfinden müssen (Weisung!) und dort auf COVID-19 getestet werden. Das wie ein Operationsteam gekleidete Testteam wurde ihnen nie vorgestellt (vermutlich externe Personen), haben aber Namenslisten aller Lehrlinge des Betriebes. Sie wurden über Nutzen und mögliche Folgeschäden nicht informiert. Nach ihrem Kollektivvertrag sind aber alle medizinischen Untersuchungen nur mit Zustimmung der Dienstnehmer zulässig (das ist sowieso generell so). Nachdem das einige Male so passiert ist (er war sich nicht sicher 3 oder viermal) und praktisch wöchentlich (wenn sie nicht – wie häufig – auf distance learning – als Handwerker-Lehrlinge ! – geschickt werden) stattfindet und ihm einmal nach dem Test so schlecht geworden ist, dass er sich zum Übergeben auf die Toilette begeben musste, hat er mich heute gefragt, wie denn das rechtlich zu sehen ist; ich habe ihm geraten, zunächst einmal seine zuständige Gewerkschaft (deren Mitglied er ist) zu informieren und zu fragen, auf welcher Grundlage dies alles stattfindet und was die Gewerkschaft nunmehr zu tun gedenkt. Außerdem müssen sie in der Lehrwerkstätte Masken tragen, was auch eine Übereinkunft zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer voraussetzt, welche nicht vorliegt. Einer seiner Ausbildner, welcher sich Anti-Corona-Maßnahmen-kritisch geäußert hat, wurde mittlerweile aus dem Betrieb gemobbt.

Das sind allein 2 persönliche Begebenheiten, zu denen sich etliche andere – welche andere Personen erlebt haben – anhand von Videos zugesellen. Bestürzend z. B. das Erlebnis eines maskenlosen Mannes, welcher (wohl aufgrund der Kälte) im Eingangsbereich eines Hofer-Marktes in Tirol auf seine Frau oder Freundin wartete und – wohl aufgrund der Anzeige durch einen Hofer-Büttel – durch 2 Polizisten beamtshandelt wurde und zwar in der Form, dass sie ihn – nach Verlassen des Geschäfts ! – und einem kurzen Wortwechsel auf den Boden des Parkplatzes stießen und dort fixierten. Seine Frau oder Freundin wollte das ganze filmen, was ihr aber nur teilweise gelang, weil sie vom Hofer-Büttel (Kaufhausdetektiv?) daran gehindert wurde. Dieser hat ihr auch das Handy aus der Hand geschlagen.

Ersichtlich ist, dass die großen Player in der Wirtschaft – Konzerne, Einkaufszentren udgl. – die staatlichen Maßnahmen eher noch schärfer durchsetzen als die Staatsorgane selbst. Die weniger politisch korrekten Klein- und Mittelbetriebe (vor allem solche, welche eine unkontrollierte – weil nicht elektronische – Kommunikation ermöglichen, wie das Gastgewerbe) dürfen in der Zwischenzeit sterben, weil sie in der „neuen Normalität” als Inseln der wirtschaftlichen und persönlichen Unabhängigkeit nicht mehr erwünscht sind.

Also die Aussichten sind nicht gut. Lasst Euch trotzdem nicht entmutigen – Gott ist mit Euch!

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