Gemäß der Impf-Hierarchie der Regierung sollen die über 80-Jährigen zuerst eingeladen werden. Doch das ist wegen des Datenschutzes schwierig. Um das Problem zu lösen, wird man dabei geradezu kreativ.

15. Jänner 2021 / 15:15 Uhr

Irmgard und Wilhelm aufgepasst: Impf-Einladung wird nach Vornamen ausgesucht

Seit Ende Dezember wird im ganzen Land gegen Covid-19 geimpft. Weil nicht sofort Impfstoff für ein 83-Millionen-Land vorhanden ist, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein „Impf-Ranking“ erstellt. In dieser Hierarchie wird festgelegt, wer als erstes geimpft werden soll.

“Flüchtlinge” wichtiger als “gemeines Volk”

In die höchste, also dem Staat wichtigste Kategorie fallen Personen über 80 Jahre, Bewohner von Pflegeheimen sowie Ärzte, Pfleger und medizinisches Personal für diese Menschen. In Gruppe zwei finden sich die über 70-Jährigen, Risikopatienten bestimmter Krankheiten, Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, „Flüchtlinge“ in Massenunterkünften, Polizisten bei Infektionsrisiko und der Gesundheitsdienst. Gruppe drei sind die über 60-Jährigen, die restlichen Risikopatienten, alle übrigen Einsatzkräfte, Lehrer, Regierung, Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel und aus Risikoarbeitsfeldern. Als letztes kommen die restlichen Deutschen dran.

Datenschutz verhindert Hierarchie-Impfungen

Um die Imfpung gemäß dieser Reihenfolge umsetzen zu können, greifen die Bundesländer auf die Melderegister zurück. Doch das ist nicht in allen Bundesländern erlaubt. Man kann zwar die Bürger in Deutschland einsperren, ihre Bewegungsfreiheit einschränken und Kontakte verbieten, aber es ist rechtlich nicht möglich, Briefe an eine Altersgruppe zu erstellen.

Folglich behelfen sich die Behörden – und werden dabei durchaus kreativ. Während Baden-Württemberg kurzerhand alle Bürger – entgegen der Wertigkeit der Politik – anschreibt, haben das Saarland und Nordrhein-Westfalen den Versand der Impfbriefe einfach auf die Kreise und Städte delegiert – und sich der Verantwortung entledigt.

1. April schon im Jänner

Doch richtig satirisch wird die Strategie Niedersachsens: Aufgrund des Datenschutzrechts könne das Land die Adressen der Impfberechtigten „leider nicht“ aus dem amtlichen Melderegister ziehen. Man müsse daher den Umweg über die Vermietdatenbank der Post gehen.

Doch dort steht man vor einem Problem: Die Datenbank enthält keine vollständigen Angaben über alle Niedersachsen. Also entschied man sich, das Alter einer Person anhand des Vornamens abzuschätzen, um „den richtigen Empfänger zu erreichen“, wie ein Postsprecher gegenüber der Bild sagte.

Also: Irmgards, Gertrudes, Wilhelms und Adolfs aufgepasst! Wenn eine Impfaufforderung per Brief kommt, ist sie nicht zwangsläufig für Sie bestimmt!

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