Polizeieinsatz

Dass das Spazierengehen von Polizisten erschwert oder verhindert werden soll, zeigen viele Beispiele in der Vergangenheit, über die auch unzensuriert ausführlich berichtete.

14. Jänner 2021 / 19:43 Uhr

Polizist verrät: „Wir bekamen den Befehl, gegen ‚Corona-Spaziergänger‘ vorzugehen“

Einen handfesten Skandal hat der Wochenblick aufgedeckt: Polizisten sollen den Befehl erhalten haben, Menschen von einer Demonstrations-Teilnahme abzuhalten.

Teilnahme erschweren oder verhindern

Polizisten dürften sich in ihrer Haut selbst nicht mehr wohlfühlen, weshalb sie der Zeitung ein brisantes Dokument vorlegten. Dabei soll es sich um einen schriftlichen Einsatzbefehl im Rahmen der aktuellen Polizeieinsätze gegen Corona-Demonstrationen und „Spaziergänger“ in Oberösterreich handeln. Hier ein Auszug daraus:

Durch sämtliche Maßnahmen sollte den „Spaziergängern“ die Teilnahme zumindest erschwert oder verhindert werden, zumal nicht alle mitmarschierende Personen den unmittelbaren Maßnahmengegnern, Covid-Leugnern dgl zuzurechnen sind und dadurch ev von einer (weiteren) Teilnahme abzuhalten sind.

Landespolizeidirektion bestreitet Schreiben nicht

Wochenblick schreibt, dass die Landespolizeidirektion Oberösterreich die Authentizität dieses Schreibens weder bestätigt noch bestritten hat.

Nach Ansicht von Juristen würde so ein Befehl dem Recht auf Versammlungsfreiheit, das ein Grundrecht im Verfassungsrang ist, dem Staatsgrundgesetz und der Menschenrechtskonvention (EMRK) widersprechen.

“Spazierengehen” ausdrücklich vorgesehen

Pikanterie am Rande: Im Befehl heißt es auch, dass gegen „Spaziergänger“ vorgegangen werden soll. Allerdings ist das Spazierengehen in der umstrittenen Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ausdrücklich vorgesehen.

Und noch was: Das Versammlungsgesetz verbietet übrigens die Verhüllung der Gesichter der Teilnehmer, weshalb eine Maskenpflicht bei Versammlungen eigentlich gesetzwidrig ist.

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