Bringt jede parlamentarische Anfrage an ÖVP-Innenminister Karl Nehammer eine weitere Panne im Zusammenhang mit dem Wien-Attentäter zutage? Es scheint so, denn eine parlamentarische Anfrage der Neos brachte nun zutage, dass gegen den im April 2019 wegen Beteiligung an einer terroristischer Vereinigung (StGB § 278bab) rechtskräftig verurteilten und eingesperrten späteren Wien-Attentäter Kujtim F., der am 2. November 2020 in Wien vier Menschen erschoss, kein Waffenverbot verhängt worden war.
Das bestätigte nun ÖVP-Innenminister Karl Nehammer in seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Neos. Er teilte wörtlich mit:
Es bestand kein Waffenverbot nach § 12 WaffG
Den Grund dafür wollte Nehammer nicht erläutern – aus fadenscheinig anmutenden “ermittlungstechnischen Gründen”:
Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer weiterführenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Was nun, bald zwei Jahre nach seiner Verurteilung, diesbezüglich noch “ermittelt” werden muss, erscheint völlig unverständlich. Denn ganz offensichtlich handelt es sich schlichtweg um Schlamperei der zuständigen Behörde, ohne die die Terror-Opfer vom 2. November noch leben könnten.
Damalige Rechtslage hätte für Inhaftierung gereicht
Neos-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos sagte gegenüber der APA, es sei „schier unglaublich“, dass niemand im „von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP“ geführten Innenministerium auf die Idee gekommen sei, „dass man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte“. Dafür brauche man kein “Anti-Terror-Paket”, das wäre auch nach damals geltender Rechtslage problemlos möglich gewesen. Dann wäre, mutmaßt Hoyos, auch der versuchte Munitionskauf in der Slowakei an die Justiz gemeldet worden „und der Attentäter am 2. November 2020 wohl in U-Haft gesessen“.
Innenminister gibt indirekt Versäumnisse zu
Besonders entlarvend erscheint die Antwort Nehammers auf die Frage, ob die Meldung des versuchten Munitionkaufs des Terroristen an die Justiz bei einem bestehenden Waffenverbot erfolgt wäre. Dazu meinte der ÖVP-Innenminister:
Jede Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres ist im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung dazu verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat der Staatsanwaltschaft zu berichten.
Damit gibt er recht unumwunden zu, dass jene “Organisationseinheit des BMI”, die vom slowakischen Geheimdienst über den versuchten Waffenkauf von Kujtim F. und einem Begleiter im Juli 2020 korrekt informiert worden war (konkret das BVT bzw. das LVT), ihrer Verpflichtung, einen ihr zur Kenntnis gebrachten Anfangsverdacht an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, nicht nachgekommen ist. Mit den bekannten Folgen.