Die Corona-Regeln der schwarz-grünen Bundesregierung sind ein einziger Sauhaufen. Ein Kärntner soll nun 300 Euro Strafe zahlen, weil er seine Freundin nach einer positiven CoV-Testung nicht aussperrte.
Paar hat gemeinsamen Hauptwohnsitz
Der Betroffene ist Gerd Pedarnig, wie ORF-Kärnten berichtet. Er wohnt mit seiner Lebensgefährtin in einer 60-Quadratmeter-Wohnung in Weißbriach in Miete, beide haben dort ihren Hauptwohnsitz. Mitte November erhärtete sich beim Orthopädietechniker der Coronavirus-Verdacht. Er musste in Absonderung. Pedarnig zum ORF:
Als ich das positive Ergebnis bekommen habe, habe ich gesagt, dass ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen in der Wohnung wohne. Daraufhin ist sie angerufen und gefragt worden, wann sie den letzten Kontakt mit mir gehabt hat. Sie hat gesagt, dadurch, dass wir zusammen leben, heute in der Früh.
Daraufhin sei die Strafe ausgeschickt worden, wobei niemals jemand bei dem Paar gewesen sei, um zu kontrollieren, ob sie die Auflagen einhalten, so der Betroffene. Die Freundin hatte sich im Übrigen nicht angesteckt.
Jurist bekämpft Verwaltungsstrafe
Diese Strafverfügung sollen mehrere Kärntner bekommen haben, weil sie trotz positiven CoV-Test mit ihren Lebensgefährten weiter zusammenleben.
Der Jurist Ulrich Salburg meinte gegenüber dem ORF, dass eine Verwaltungsstrafe in so einem Fall nicht gehe und er dagegen vorgehen werde:
Voraussetzung für jede Strafbarkeit ist ein rechtmäßiges Alternativverhalten. Ich muss die Möglichkeit haben, mich so zu verhalten, dass ich nicht strafbar bin. Das geht hier aber nicht, denn wo sollte denn die Lebensgefährtin hin? Er kann sie nicht aussperren, sie kann in kein Hotel, die sind geschlossen. Sie kann nicht zu Verwandten, das ist laut Corona-Maßnahmen verboten.
Nicht mit gleichem Löffel essen
Wie willkürlich mit positiv CoV-Getesteten umgegangen wird, zeigt ein anderes Beispiel in Wien, von dem der frühere Bezirksvorsteher aus Wien-Simmering, Paul Stadler, erzählt. Als sein 90-jähriger Vater als Corona-Patient ins Spital eingeliefert wurde, musste Stadler als K1-Person in eine zehntätige Quarantäne. Danach passierte Folgendes, erzählt Stadler:
Sofort nach Ende meiner Quarantäne, am elften Tag, kamen Sanitäter in Schutzanzügen zu mir und brachten meinen noch infizierten Vater in mein Haus zum Pflegen. Als ich fragte, wie das gehen soll, sagte man mir, das gehe schon, ich solle nur nicht mit dem gleichen Löffel essen.