Schüler mit Maske

Bei der Maskenpflicht in Schulen hat Schwarz-Grün erneut gegen geltendes Gesetz verstoßen. Konsequenzen für ÖVP-Kanzler Kurz und ÖVP-Bildungsminister Faßmann gibt es aber nicht. Es bleibt die fortgesetzte Peinlichkeit.

23. Dezember 2020 / 23:07 Uhr

Kein Ende im Verordnungs-Chaos der Regierung: Maskenpflicht in Schule war gesetzeswidrig

Verordnungs-Chaos und Pannenserien im Parlament prägen die schwarz-grüne Bundesregierung, die jetzt – die Maskenpflicht in Schulen betreffend – erneut vom Verfassungsgericht zurückgepfiffen wurde.

Entscheidungsgrundlage für VfGH nicht erkennbar

Konkret: Im Frühjahr gab es eine Verordnung, mit der Klassen geteilt wurden und die Maskenpflicht in der Schule (außer im Unterricht) verordnet wurde. Entscheidungsgrundlagen dafür waren für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht erkennbar – daher wurde die Gesetzeswidrigkeit festgestellt.

Explizit nicht betroffen von dieser VfGH-Entscheidung ist die Maskenpflicht im Präsenzunterricht. Ob diese dem Gesetz entspricht, wurde nicht geprüft.

Experte: “Ehrlich gesagt, fehlen mir die Worte”

Auf Twitter nahm der Verwaltungsrechtsexperte Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck Stellung zum Urteil des Gerichts:

Wirklich spektakulär an dieser Entscheidung des VfGH ist nur, dass die Bundesregierung nicht imstande war, Akten vorzulegen. Wir hatten das Problem schon mehrfach, aber noch nicht in dieser Dimension. Ehrlich gesagt fehlen mir dazu die Worte.

https://twitter.com/PeterBussjaeger/status/1341721947902799872?s=20

Kippt auch das “Distance Learning”

Für den freiheitlichen Bildungssprecher Hermann Brückl ist das VfGH-Urteil eine Bestätigung für das Verordnungs-Chaos dieser Koalition. In einer Aussendung glaubt Brückl, dass der VfGH auch das „Distance Learning“ kippen wird:

Auch das ‘Distance Learning’ ist in Wirklichkeit noch ärger als die Gruppeneinteilung, da es dadurch überhaupt keinen Präsenzunterricht mehr gibt und es somit genauso unverhältnismäßig ist. Wir gehen davon aus, dass dieses ‘Distance Learning’ vom VfGH ebenfalls aufgehoben wird, wenn das jemand einklagen sollte.

In einer parlamentarischen Anfrage an ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann bezweifelt die FPÖ, dass es überhaupt eine Rechtsgrundlage für das Tragen der Masken gibt. Auf eine Antwort wird noch gespannt gewartet.

Wann finden wir unsere Sprache wieder?

Ebenso gespannt warten viele Österreicher darauf, ob vielleicht jemand die in jüngster Zeit erdrückende Flutung unseres Vokabulars mit völlig unnötigen (und meist verharmlosend klingenden) Corona-Anglizismen (von “Distancing” über “Home Schooling” bis zu “Zoom-Room”) durch Politik und Massenmedien irgendwo einklagt – doch dafür bietet sich als Instanz wohl leider nur das Salzamt…

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