Bundeskanzler Sebastian Kurz zielt mit seiner Corona-Politik auf die Massenimpfung der Bevölkerung ab. Am Donnerstag kündigte er den Impfstart für den 27. Dezember an.
Unbekannte Nebenwirkungen und Langzeitfolgen
Und das, obwohl über Nebenwirkungen, Langzeitfolgen und die Wirkung an sich nach wie vor wenig bekannt ist. Dass die schwarz-grüne Regierung Anfang Dezember den Antrag ablehnte, Ersatz – wie sonst üblich – bei Impfschäden durch die Covid-19-Impfung zu leisten, macht die Corona-Impfung nicht gerade vertrauenerweckend. Auch die Pharmakonzerne übernehmen keine Haftung für ihren Corona-Impfstoff.
Volksbegehren gegen Impfpflicht
Entsprechend groß ist die Skepsis gegenüber der Impfung. Groß ist auch die Angst vor einem direkten oder indirekten Zwang zur Impfung. Wie bei den geplanten Massentests im Jänner könnte es sein, dass nur jene Österreicher künftig reisen, Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen und bestimmte Gebäude betreten dürfen, die nachweislich „freiwillig“ geimpft sind.
Gegen die direkte und indirekte Impfpflicht wendet sich die Anti-Impfpflicht-Initiative. Sie will ein Diskriminierungsverbot für Nicht-Geimpfte sowie eine Festschreibung der Impffreiheit in der Verfassung verankert wissen und leitete ein Volksbegehren ein.
Regierung bremst Volksbegehren aus
Dieses findet just in jener Woche des dritten Lockdowns statt, in der Test-Verweigerer in Zwangsquarantäne stecken. Rechtlich und moralisch eine hochgradig fragwürdige Vorgehensweise der schwarz-grünen Regierung, zumal anzunehmen ist, dass die Corona-Impfgegner auch keine begeisterten Corona-Tester sind. Das Ergebnis des Impffreiheit-Volksbegehrens wird dann wohl im Sinne von Kurz ausfallen.
Mit der Zwangscharantäne für Test-Verweigerer blockiert und verunmöglicht die Regierung den Volksentscheid „Für Impf-Freiheit“. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren endet am ersten Tag, an dem Testverweigerer wieder in relativer Freiheit sind.