Unzensuriert berichtete im Oktober über die wiederholte Schändung des unter Denkmalschutz stehenden Karl-Lueger-Denkmales in Wien durch linke Künstler und “Aktivisten”. Da die mehrmaligen Verunstaltungen ohne Hinderung vonstattengehen konnten und auch ohne Konsequenzen blieben, fragte die FPÖ im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage und auf Grundlage unserer Berichte beim zuständigen grünen Kulturminister Werner Kogler über die unhaltbaren Zustände nach. Die nun vorliegende Antwort Koglers hat es in sich.
Denkmalschändung für Kogler “nicht negativ”
Kogler meinte in seiner Anfragebeantwortung, dass die Forderung nach Veränderung von “Denkmälern mit erinnerungspolitischen Problemstellen” legitim sei. Die Schändung – also Sachbeschädigung – des Lueger-Denkmals durch drei Künstler aus dem Umfeld der Akademie der bildenen Künste in Wien sieht der Kulturminister und Vizekanzler gar als “mögliche Umgangsform mit schwierigen Objekten und als “Beitrag zur Diskussion über den Umgang mit dem kulturellen Erbe Österreichs”. Dies sehe er daher “nicht negativ”.
Kein Wort verliert Kogler über die Straftatbestände, die die Künstler begingen und die offenbar politisch geduldete Schändung eines für Grüne unliebsamen Objektes im öffentlichen Raum.
Denkmalschänder ist gefördeter “Staatskünstler”
Interessantes kam über Hintergründe der beteiligten Künstler ans Tageslicht, welche die Schändung im Oktober initiierten und begleiteten. So ist Eduard Freudmann, Initiator der Schändung und selbsternannter „Künstler“ sowie Lehrender an der Akademie der bildenden Künste in Wien, ein geförderter Staatskünstler, wie Kogler zugeben musste.
Seit dem Jahr 2013 erhielt er für diverse Projekte insgesamt 13.000 Euro (!) an Förderungen durch das Kunst- und Kulturministerium. Dabei wurden nur “Beispiele” genannt. Gut möglich, dass Freudmann auch noch mehr an staatlichen Fördergeldern kassierte.
Keine Antwort zu dienstrechtlichen Konsequenzen
Zu den anderen beteiligten Protagonisten konnte oder wollte sich Kogler nicht genau äußern. Die Autorin Marlene Streeruwitz habe keine Mittel aus der Kunstförderung erhalten, ein Vertragsverhältnis zum Bund liegt offenbar (beantwortet wurde es nicht) nicht vor.
Anders als beim Rektor der Akademie der bildenden Künste, Johan Hartle, der die Denkmalschändung öffentlich befürwortete. Über mögliche Dienstrechtliche Konsequenzen für Hartle oder andere öffentlich Bedienstete, die an der Schändung teilnahmen, zitierte Kogler lediglich ausführlich das Disziplinarrecht für Beamte und verwies darauf, dass es dieses für Vertragsbedienstete nicht gebe.