Gabi Schwarz

ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabi Schwarz erreichte, dass Österreicher, die Impfschäden von einer Corona-Impfung erleiden, nicht entschädigt werden.

7. Dezember 2020 / 09:33 Uhr

Regierung lässt Österreicher bei Corona-Impfschäden allein: Keine Entschädigung!

Die schwarz-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) legen sich langsam aber sicher den totalen Tunnel-Blick in ihrer Corona-Politik zu. In einer Sitzung des Gesundheitsausschusses im Nationalrat stimmten ÖVP und Grüne nicht nur für Zwangstestungen und Zwangsimpfungen, sondern lehnten auch eine Impfschaden-Entschädigung nach einer Covid-19-Impfung mit ihren Stimmen ab.

Ein entsprechender FPÖ-Antrag, eingebracht von Klubobmann Herbert Kickl, wurde von den koalitionären Gesundheitssprechern Gabi Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiler (Die Grünen) gemeinsam mit ihren Fraktionen niedergestimmt.

Impfschäden: Wie der Schelm denkt, so stimmt er ab!

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bringt das unverständliche Abstimmungsverhalten der Koalitionäre auf den Punkt. Wie der gesundheitspolitische Schelm denkt, so stimmt er auch im Parlament ab, so die FPÖ-Abgeordnete:

Im Gesundheitsausschuss haben die Koalitionäre nicht nur wortreich den Antrag der FPÖ gegen Zwangstestungen und Zwangsimpfungen bekämpft, die Regierungsfraktionen, allen voran die Gesundheitssprecher Schwarz und Schallmeiner, stimmten auch gegen einen von der FPÖ in einem Antrag geforderten Schadenersatz für mögliche künftige Covid-19-Impfschaden-Opfer. Das ist entlarvend.

Kein Ersatz des Impfschadens bei Covid-19

Mit dieser Mehrheitsentscheidung, die von Schwarz und Grün herbeigeführt worden ist, gibt es dann wohl tatsächlich keinen Ersatz bei Impfschaden durch die Covid-19-Impfung, wenn sich die Regierungskoalition nicht noch eines Besseren besinnt. Grundsätzlich hat in Österreich aber jedermann Anspruch auf Ersatz des Impfschadens, der als Person durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, durch eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder durch eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erhalten hat.

Nur eine Aufnahme von sämtlichen Covid-19-Impfungen, die in Österreich zukünftig zugelassen werden, in diese Verordnung könnte das Abstimmungsverhalten von ÖVP und Grüne noch unterlaufen. Ob und in welcher Art und Weise das der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober nach dem eindeutigen Votum seiner eigenen Parlamentsfraktion und des Koalitionspartners ÖVP dann tatsächlich durchzieht, ist fraglich.

Umfassende Leistungen bei Impfschäden

Grundsätzlich wären Leistungen bei Impfschäden, so auch bei Schäden aus neuen Covid-19-Impfungen, umfassend. Ohne diese hätten Corona-impfgeschädigte Personen nicht nur einen schweren Gesundheitsschaden, sondern auch einen bleibenden ökonomischen Schaden:

  • Beschädigtenrente ab dem 15. Lebensjahr, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Impfung länger als drei Monate um mindesten 20 Prozent gemindert ist
  • Erhöhungsbetrag für Schwerbeschädigte, einkommensabhängig
  • Pflegezulage (Pflegebeitrag vor dem 15. Lebensjahr)
  • Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens
  • Übernahme von Rehabilitationskosten
  • Auszahlung einer einmaligen Entschädigung, wenn eine Person durch die Impfung keinen dauerhaften gesundheitlichen Schaden, jedoch eine schwere Körperverletzung erlitten hat
  • Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente, wenn der oder die Angehörige durch den Impfschaden gestorben ist.

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