Jetzt ist es so weit. Kinder klagen die Elterngeneration an. Konkret geht es um zwei junge Erwachsene aus Portugal, die sich mit vier Kindern zusammengetan haben. Sie haben eine Klage gegen alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, also auch gegen Österreich, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht.
Den jungen Klägern widerstrebt es, dass Treibhausgasemissionen nur schleppend reduziert werden. Außerdem von der Klage betroffen sind auch die Ukraine, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Die geklagten Länder müssen sich nun bis Ende Februar 2021 dazu äußern.
Greta Thunberg als Vorreiterin
Die portugiesischen Kläger, die jüngste Klägerin ist erst acht Jahre alt, die älteste 21, rechtfertigen ihre Klage damit, dass sich die verschlechternden Klimabedingungen diskriminierend auf sie auswirken und negativ für ihr Privat- und Familienleben sind.
Die Klage folgt damit dem von Greta Thunberg gesetzten Präzedenzfall. Sie hat gemeinsam mit 15 anderen Kindern vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss in Genf eine Beschwerde gegen Argentinien, Brasilien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und die Türkei auf der Grundlage des Dritten Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention erhoben. Hier ist Österreich möglicherweise einer Klage entgangen, weil es diesem Protokoll nicht beigetreten ist.
In Straßburg herrschen die Richter
Erstaunlich: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage der jungen Portugiesen zugelassen, obwohl die Europäische Menschenrechtskonvention keinen einzigen Artikel zum Umwelt- oder Klimaschutz enthält.
Bei aller Liebe, die juristische Argumentation scheint an den Haaren herbeigezogen. Sie ist ein Beispiel dafür, wie ein Gericht dazu missbraucht wird, Recht zu setzen, und die in Straßburg vorherrschende Herrschaft der Richter und des Establishments zu stärken (unzensuriert berichtete). Bereits die Zulassung der Klage zeigt, dass sich die Richter des EGMR weit vom Konventionstext entfernt haben und Politik machen wollen, obwohl sie keine gewählten Volksvertreter sind.