Die von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Bild) verantworteten Quarantäne-Anordnungen sind wegen der geringen Sterblichkeit von Covid-19 verfassungswidrig, sagen Juristen.

30. November 2020 / 19:36 Uhr

„Schwere Freiheitsberaubung“: Keine Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und Corona-Gefahr

Die Organisation „Anwälte für Aufklärung“ hat sich in einem offenen Brief zu den aktuellen Quarantäne-Anordnungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Wort gemeldet. Eine Anordnung zur „Absonderung in häusliche Quarantäne“, von der aktuell sogar 300.000 Kinder betroffen sind, sei verfassungswidrig, heißt es im Brief der 50 Anwälte.

Zu geringe Sterblichkeit bei Covid-19

Sogar die WHO hat unter Berufung auf eine Studie von John Ioannidis die Corona-Sterblichkeit mit 0,2 Prozent ausgewiesen. Deshalb sei eine Gleichsetzung von Corona und Lungenpest, auf die das Infektionsschutzgesetz aufbaut, nicht verhältnismäßig, so die Anwälte. Auch das Robert Koch-Institut hat die Letalität von ursprünglich drei Prozent auf 0,3 Prozent korrigiert.

Eine Absonderungs-Anordnung dürfe laut der Rechtsmeinung der Juristen nicht für Krankheiten mit einer so geringen Sterblichkeitsrate wie Corona ausgestellt werden. So käme auch niemand auf die Idee, für Grippe eine solche Quarantäne-Verpflichtung auszusprechen. Covid-19 und Grippe haben eine ähnliche Sterblichkeit, wobei der Influenza auch Kinder zum Opfer fallen, die vorher kerngesund waren. Bei Covid-19 hat man das bisher nicht beobachten können.

Quarantäne-Bescheid bei Verwaltungsgericht beeinspruchen

Die unterzeichnenden Anwälte sehen daher die „Anordnung von Quarantäne für hunderte und tausende von Menschen“ als eine „schwere Freiheitsberaubung nach § 239 StGB“ an.

Man könne den Quarantäne-Bescheid mit Klage oder Eilantrag vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angreifen. Weitere rechtliche Schritte behalten sich die Juristen vor.

 

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