Bei ihrer Sitzung vor Weihnachten am 16. Dezember plant die sächsische Landesregierung eine kräftige Diätenerhöhung für die Landtagsabgeordneten – mitten in der Corona-Krise.
Dauerthema seit Jahresanfang
Schon am Anfang der Corona-Krise im März wollte die schwarz-grün-rote Regierung die Diäten anheben. Damit wären statt bisher 5.943,50 Euro schöne 6.150,93 Euro pro Monat an jeden Abgeordneten geflossen. Weil sich die Entschädigung von April 2021 bis April 2022 aber an der R2-Besoldungsgruppe für Richter orientiert, die 2021 steigt, lohnte die verschobene Abstimmung.
Ab April 2021 werden die 119 Parlamentarier dann nämlich 6.237,04 Euro als monatliche Entschädigung erhalten.
Sachkosten und „Einrichtungszuschuss“ extra
Zu der Grunddiät kommt eine Aufwandsentschädigung für zum Beispiel Büromieten, Fahrt- und Übernachtungskosten von bis zu 4.350 Euro steuerfrei – je nachdem wie weit entfernt der Abgeordnete von Dresden wohnt.
Einen Wehrmutstropfen gibt es für die Landespolitiker aber auch. Denn die bisherige Regelung, wonach man mit 63 Jahren nach mindestens 15 Jahren als Abgeordneter abschlagsfrei in Rente gehen kann, wurde gestrichen.
Deutliche Mehrheit gegen Diätenerhöhung
Die AfD lehnt diese Diäten-Erhöhung ab und wirbt dafür, Maß zu halten. Die gesellschaftspolitische Sprecherin der sächsischen AfD-Fraktion, Martina Jost, erklärte bereits im Oktober dazu:
Viele Menschen in Sachsen leiden aktuell unter Existenzängsten. Verständlicherweise ruft es daher viel Unmut hervor, wenn sich CDU, SPD und Grüne lieber damit beschäftigen, mit welchen Kniffen sie Geld in ihre eigenen Taschen umleiten können.
Die AfD fordert eine Nullrunde wie 2020. Laut einer repräsentativen Umfrage lehnen 85 Prozent der Sachsen die Diätenerhöhung ab.
Belohnung für Tatenlosigkeit
Darüber hinaus zahlen die Abgeordneten nicht in die Rentenkasse ein. Durch ihre Zugehörigkeit zum Parlament erwerben sie aber einen Anspruch auf Rente – ohne einen Euro Beitrag geleistet zu haben. Diese üppige Rente zahlt zu 100 Prozent der Steuerzahler.
Für Abgeordnete, die sich 2020 selbst als Gesetzgeber ausgeschaltet haben. Denn bei den Corona-Verordnungen wurde das sächsische Parlament gar nicht mit einbezogen, hatte also nichts zu tun und urgierte eine Mitwirkung auch nicht. Erst jetzt, bei den neuen Corona-Maßnahmen wollen sie die neue Schutzverordnung vorher sehen und ihre Anmerkungen einbringen.