Die PCR-Tests, die „heilige Kuh“ zur Bestimmung von Covid-19, geraten immer wieder in Diskussion. Zuletzt hat sie ein portugiesisches Gericht für unzuverlässig erklärt.
Problematik des PCR-Tests
Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Frage, ob ein „PCR-Test in der Lage sei, zwischen einem «vermehrungsfähigen» und einem «nicht-vermehrungsfähigen» Virus zu unterscheiden“, mit „nein“ beantwortet und damit die Sinnhaftigkeit des Tests in Frage gestellt. Diese Problematik bestätigte der Tropenmediziner Herwig Kollaritsch von der Medizinuni Wien gegenüber dem ORF bereits im Mai:
Man weiß bei einem positiven Nachweis nicht, ob es sich um lebende Viren handelt.
Begrenzte Aussagefähigkeit
Die täglich mit einem Schauer veröffentlichten PCR-ermittelten „Fälle“ sagen also nichts darüber aus, ob jemand krank ist oder wird, Symptome hat oder bekommen wird, andere ansteckt oder für andere eine Gefahr darstellt.
Entwickelt wurde der Test vom Direktor des Instituts für Virologie Charité in Berlin, Christian Drosten. Er ist jener medial dauerpräsente Mediziner, der den Regierenden mit seinem Test und seinen Stellungnahmen das wissenschaftliche Feigenblatt für ihre Corona-Radikalmaßnahmen ausstellte. Den Auftrag zur Entwicklung des Tests erhielt er aus China, fertig war der Test bereits am 1. Jänner (!).
Problematische Fehlerhaftigkeit
Jeder Test – in allen Fachbereichen – erzeugt falsch positive und falsch negative Testergebnisse. Obwohl der PCR-Test nie geeicht wurde, wird die Fehlerrate mit wenigen Prozenten angegeben.
Schon am Anfang der Corona-Krise warnte der bundesdeutsche Gesundheitsminister Jens Spahn im Zusammenhang mit der Fehlerquote bei der Testauswertung:
Wenn insgesamt das Infektionsgeschehen immer weiter runter geht und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive.
Freiheitseinschränkungen auf umstrittener Datengrundlage
Grundrechtseinschränkungen müssen verhältnismäßig sein und die Schwere des Eingriffs gegen das Gewicht des Schutzguts gut abwägen. Der Gesundheitsschutz wird nur verwirklicht, wenn tatsächlich ernsthafte Erkrankungen verhindert werden. Bei einem bloß positiven Test, ohne Feststellung schwerer gesundheitliche Beeinträchtigungen, sind Maßnahmen, wie sie sonst nur in Kriegszeiten und Diktaturen angeordnet werden, nicht gerechtfertigt.