Die aktuelle Coronavirus-Krise lässt viele Menschen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für Leib, Leben und Vermögen unternehmen. Für Edelmetalle, Schmuck und andere Wertgegenstände ist für viele Bürger in den letzten Jahren die Schließfächer in den heimischen Bankinstituten, sogenannte Selbstbedienungs-Safes, zu einer Alternative zu Safeanlagen in den eigenen vier Wänden geworden.
Durch jüngste Einbrüche in Schließfächer bei verschiedenen Banken in Wien und Niederösterreich mit finanziellen Schäden in Millionenhöhe stellt sich jetzt einmal mehr die Frage, wer für diese Verluste zu haften hat.
Banken haften nur bis zu 4.000 Euro
In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bankinstitute wird die Haftung der Bank auf einen Betrag zwischen 3.000 und 4.000 Euro beschränkt. Volle Haftung wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zugestanden. Jetzt stellt sich die Frage, ob dies einen ausreichenden Schutz für die Konsumenten darstellt. Der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), Peter Kolba, spricht diese Problematik jetzt öffentlich an und drängt nach einer Lösung:
Das ist ein altes Thema, das bei Zahlungskarten inzwischen gesetzlich gelöst ist und wo – wenn der Kunde nicht grob fahrlässig war – seine Haftung mit 50 Euro begrenzt ist. Doch das gilt nicht für Safe-Anlagen. Doch auch dort stellt sich die Frage, wer für die Funktionsfähigkeit technischer Systeme haftet. Das muss – wenn das System nicht funktioniert – die Bank sein, die das System einsetzt und damit Umsatz generiert. Ich fordere den VKI auf, diese Frage mit Verbandsklage gerichtlich zu klären.