Bundestag und Bundesrat sollen am Mittwoch das neue Infektionsschutzgesetz beschließen – außerplanmäßig. Erst am Montag legte ihnen die Regierung Merkel die zahlreichen Änderungen an ihrem eigenen Gesetz als Tischvorlage im parlamentarischen Ausschuss vor.
Das sich selbst abschaffende Parlament darf das Gesetz also gerade einmal abnicken. Schon bisher wurden die Corona-Maßnahmen stets in Runden von Ministerpräsidenten und Bundeskanzleramt beschlossen, nie in einem üblichen parlamentarischen Verfahren.
Aushebelung von Justiz und Rechtsstaat
Verboten werden darf laut dem geplanten Infektionsschutzgesetz (IfSG) so ziemlich alles: Sport- und Kulturveranstaltungen, Gastronomiebetrieb, Übernachtungen, Alkoholkonsum, ja sogar Gottesdienste. Weiters dürfen Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden, nicht nur für den öffentlichen, sondern auch für den privaten Raum. Abstandsgebote und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind ohnedies schon fast obligatorisch.
Staats- und Verfassungsrechtler hatten die geplante Ermächtigungsgrundlage für die Corona-Maßnahmen heftig kritisiert. Mindestens zwölfmal ist in dem Text die Rede von der „Ermächtigung“. Die Polizei kann ohne Richter in die Privathäuser und auch die Kinder entziehen, wenn Eltern die Maske verweigern. Mehr noch, es soll kein Einspruchsrecht geben, also Aushebelung der Justiz und des Rechtsstaates an sich.
Verhältnismäßigkeits-Grundsatz einfach weg
Gestrichen wurde der bisher im Gesetz enthaltene Hinweis auf den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz. Davor hatte es explizit geheißen, dass Maßnahmen nur angeordnet werden dürfen, wenn sie auch verhältnismäßig seien. Das wurde gestrichen mit der Begründung, dies wäre „selbstverständlich“.
Die Opposition kritisiert die Eingriffe in die Grundrechte heftig. Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher der Linken, erklärte:
Wir erleben die schärfsten, grundrechtsintensivsten Maßnahmen seit Bestehen des Grundgesetzes, und die Koalitionsfraktionen betreiben trotzdem weiter politisch Schindluder.
“Eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig”
Die Neufassung des Gesetzes „rechtfertigt beispiellose Einschränkungen der persönlichen Freiheit“, kritisierte der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg:
Der gesellschaftliche Druck hat inzwischen Formen angenommen, die eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig sind.