Commerzialbank Burgenland

Jetzt klopfen die Masseverwalter der Commerzialbank Burgenland bei der Finanzprokuratur wegen 303 Millionen Euro Schadenersatz an.

14. November 2020 / 17:41 Uhr

Commerzialbank Mattersburg: Masseverwalter verlangen Schadenersatz von Republik

Eine teure Angelegenheit könnte die Pleite der Commerzialbank Mattersburg (CMB) für die Republik Österreich werden. Der Finanzprokuratur ist vor wenigen Tagen ein brisantes Schriftstück zugestellt worden. In diesem anwaltlichen Aufforderungsschreiben verlangen die Masseverwalter der CMB, Michael Lentsch und Gerwalt Holper, von der Republik Österreich nicht weniger als 303 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen nach dem Amtshaftungsgesetz. Dieser Sachverhalt wurde durch einen der beiden Anwälte gegenüber der Tageszeitung Kurier bestätigt.

Begründet wird dieses Aufforderungsschreiben damit, dass die Aufsichtsbehörden, d.h. die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) bei der Prüfung der CMB trotz massiver Hinweise auf Malversationen versagt hätten. Nun hat die Finanzprokuratur drei Monate Zeit zu klären, ob die Republik Österreich für den Schaden aufkommen wird oder nicht. Sollte hier keine positive Entscheidung an die Masseverwalter ergehen, dann droht ein Gerichtsverfahren.

Masseverwalter gehen von Amtshaftung aus

Der von den Masseverwaltern verfasste Statusbericht über die Finanzlage der insolventen Mattersburg-Bank hat diese Amtshaftungsansprüche bereits umfangreich dargestellt. So sollen laut Bericht die Bücher und Jahresabschlüsse des Bankinstituts über Jahrzehnte von Vorstand Martin Pucher und seiner Co-Vorständin Franziska Klikovits verfälscht worden sein. Und diese Fälschungen seien von den Aufsichtsbehörden FMA und OeNB nicht aufgedeckt worden.

Somit gehen die Masseverwalter davon aus, dass dieses Versagen des österreichischen Bankenaufsichtssystems dazu beigetragen habe, die exorbitante Schädigung der Gläubiger, aber auch der Bank selbst in der Höhe von mehreren hundert Millionen Euro herbeizuführen.

Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ignoriert

Als erschwerend führen die Masseverwalter aus Eisenstadt in ihrem Schriftstück an, dass es seit 2015 „tatsachengetreue Hinweisgeber-Meldungen“ gegeben habe. Daran anknüpfende Ermittlungen der FMA, der OeNB und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seien ergebnislos verlaufen oder sogar eingestellt worden. Und das obwohl in gröbster Art und Weise verfälschte Bücher und Jahresabschlüsse der Bank vorhanden gewesen wären.

Nach dem Amtshaftungsgesetz kann die Republik Österreich für die vergangenen zehn Jahre haftbar gemacht werden. Und dieser Gesamtschaden aus den vergangenen zehn Jahren würde sich auf die Summe von 303 Millionen Euro belaufen. Dieser Betrag würde sich aus betrieblichen Verlusten und anderen Abflüssen zusammensetzen.

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