Bundespräsident Alexander Van der Bellen

Bundespräsident Alexander Van der Bellen will auch IS-Sympathisanten wie dem Wien-Attentäter die österreichische Staatsbürgerschaft nicht entziehen.

9. November 2020 / 14:23 Uhr

Bundespräsident will IS-Kämpfern österreichische Staatsbürgerschaft lassen

Eine uralte Forderung der Freiheitlichen, IS-Kämpfern und -Sympathisanten die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, wird nach dem Terroranschlag in Wien heftig diskutiert. Doch Bundespräsident Alexander Van der Bellen schweigt.

Van der Bellen verteidigt im ORF Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer

Van der Bellens Wortmeldungen zu den Ereignissen vom 2. November gingen über die übliche Betroffenheitsrhetorik nicht hinaus. Zur Causa „Staatsbürgerschaft“ sagte er nichts. Wen wundert’s, hat er doch im Bundespräsidenten-Wahlkampf 2016 bei der Fernsehkonfrontation mit Norbert Hofer eindeutig dafür plädiert, Personen, die für den “Islamischen Staat” (IS) kämpfen oder für dessen Ideologie Sympathie hegen, die österreichische Staatsbürgerschaft NICHT zu entziehen.

Mitglied der Fremdenlegion wird Staatsbürgerschaft entzogen

Hofer sagte in dieser Sendung:

Bedenken Sie, dass wir im Jahr zirka 200 IS-Rückkehrer haben. Sie sind österreichische Staatsbürger, die für den Islamischen Staat in diese Teufelsschlacht ziehen. Und was macht der Staat? Wenn sie zurückkommen, werden Sozialarbeiter beschäftigt, die sich um diese Menschen kümmern, die versuchen, sie wieder zu integrieren. Für mich ist das ein Risiko (…) Wenn Sie sich heute der Fremdenlegion anschließen, dann verlieren Sie die Staatsbürgerschaft. Wenn Sie sich aber in Österreich dem Islamischen Staat anschließen, dann verlieren Sie nicht automatisch die Staatsbürgerschaft. Und das ist der große Fehler. Ich sage, wenn jemand das tut, für den Islamischen Staat kämpft, dann hat er die österreichische Staatsbürgerschaft zu verlieren und darf nie mehr nach Österreich zurückkehren.

Van der Bellen: “Auch Mörder verlieren nicht die Staatsbürgerschaft”

Auf die Frage von ORF-Moderatorin Ingrid Thurnher, ob er mit den Ausführungen Hofers einverstanden wäre, meinte Van der Bellen:

Nein, für mich ist die Staatsbürgerschaft etwas ganz besonderes. Das heißt, auch ein Mörder, der seine Familie umbringt, verliert nicht die Staatsbürgerschaft. Er kann die schlimmsten Untaten begehen und verliert nicht die Staatsbürgerschaft. Ich verstehe schon, was Sie meinen, aber für mich ist Staatsbürgerschaft etwas so wichtiges, dass man sie nicht aberkennen kann.

Bestialische Morde für den Islamischen Staat

Daraufhin versuchte Hofer Van der Bellen nochmals umzustimmen:

Aber der Mensch geht doch ins Ausland, um dort zu kämpfen. Für eine Armee, wo Menschen bestialisch ermordet werden, wo Kinder ermordet werden, wo Frauen ermordet werden. Und wenn Sie zur Fremdenlegion gehen, verlieren sie die Staatsbürgerschaft. Warum nicht, wenn er für den Islamischen Staat kämpft – ich versteh’ es nicht!

Auch Van-der-Bellen-“Fans” auf FPÖ-Linie

Mittlerweile haben selbst Politiker, die sich damals für die Wahl von Alexander Van der Bellen zum Bundespräsidenten stark gemacht hatten, der Argumentation von FPÖ und Hofer angeschlossen. SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried drängt nach dem Terroranschlag in Wien plötzlich auf rechtliche Verschärfungen beim Staatsbürgerschaftsrecht. Gegenüber dem ORF sagte er:

Wenn sich jemand einer terroristischen Organisation anschließt und an Kampfhandlungen teilnehmen will, dann hat er auch kein Recht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen. Eine Person mit der Vorgeschichte des Täters darf nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben und darf sich nicht in Österreich aufhalten. Wir wollen rechtliche Verschärfungen, sodass die Behörde beim Vorliegen bestimmter Tatbestände die Staatsbürgerschaft entziehen muss.

Wie sich die Zeiten und Meinungen doch ändern.

Warum war Kujtim F. Doppelstaatsbürger?

Übrigens: Im Fall des Wien-Attentäters Kujtim F. ist ja noch immer nicht geklärt, warum er eine österreichisch-nordmazedonische Doppelstaatsbürgerschaft besaß. Wie das Außenministerium auf seiner Webseite erklärt, wird die österreichische Staatsbürgerschaft bei “willentlichem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit” verloren.

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