Gestern Abend, 5. November, platzte im Bundesrat noch eine politische Bombe: Die Mehrheit der Länderkammer-Abgeordneten forderten Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, seinen Parteifreund und Innenminister Karl Nehammer zu entlassen.
Bundespräsident Entlassung vorschlagen
Im Entschließungsantrag des Bundesrates heißt es wörtlich:
Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Interesse der Sicherheit Österreichs, dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, den Bundesminister für Inneres, Karl Nehammer, zu entlassen und durch eine geeignete Persönlichkeit zu ersetzen.
Innenminister hat versagt
Grund für die Initiative der Oppositionsparteien FPÖ und SPÖ, die im Bundesrat derzeit noch über eine Mandatsmehrheit verfügen, war, dass Informationen über einen slowakischen Munitionskauf-Versuch des späterenWiener Attentäters im Juli (!) nicht der Justiz übermittelt wurden.
Eingebracht hatte den Antrag die FPÖ. In einer Aussendung meinte der freiheitliche Bundesrat Markus Leinfellner:
Dieser Anschlag hätte verhindert werden können. ÖVP-Innenminister Nehammer hat versagt, er ist rücktrittsreif.
Rechtliche Verpflichtung besteht nicht
Ob Bundeskanzler Kurz dieser Aufforderung des Bundesrates nachkommen wird und seinen schwer angeschlagenen Innenminister tatsächlich entlassen wird, ist eine andere Frage. Entschließungen sind nur Empfehlungen, eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.
LVT-Chef als Bauernopfer
Anzunehmen also, dass Nehammer an seinem Sessel kleben bleibt, obwohl täglich neue Fehler bei den Ermittlungen im Vorfeld des Terroranschlags von Wien auftauchen. Heute, Freitag, musste der Innenminister zugeben, das der spätere Attentäter im Sommer Kontakt zu Personen hatte, die im Auftrag des deutschen Verfassungsschutzes vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) überwacht wurden. Dennoch zog man damals keine Konsequenzen.
Statt sich dieses Totalversagen einzugestehen und den Hut zu nehmen, wurde ein Bauernopfer gesucht und offensichtlich gefunden – denn nun wurde der Leiter des Wiener LVT abberufen.