Alma Zadic

Die grüne Justizministerin Alma Zadić rechtfertigt die vorzeitige Entlassung des islamistischen Terroristen Kujtim F., der knapp ein Jahr später in Wien ein Blutbad anrichtete.

3. November 2020 / 19:29 Uhr

Grüne Justizministerin Zadić rechtfertigt vorzeitige Entlassung des “Wien-Terroristen”

In den Rechtfertigungsmodus hat die grüne Justizministerin Alma Zadić in Sachen vorzeitiger Entlassung des islamistischen Terroristen Kujtim F. umgeschaltet. Sie verteidigte die Entscheidung der Justizbehörden, Kujtim F. am 5. Dezember 2019 nach zweit Drittel der Haftstrafe bedingt zu entlassen. Laut der grünen Justizministerin wäre dies unter Auflagen erfolgt.

So wurde ein regelmäßiger Kontakt des Terroristen zu den Vereinen “Neustart” und “Derad” angerordnet. Darüber hinaus sei auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien über die vorzeitige Entlassung und die Auflagen informiert worden, wie Zadić in einer Aussendung mitteilte.

Kujtim F. im Jänner 2019 in U-Haft genommen

Der “Terrorist von Wien”, Kujtim F.,  soll laut Justizministerium am 12. Jänner 2019 in eine Justizanstalt eingeliefert und anschließend in U-Haft genommen worden sein. Nach der Durchführung eines Strafprozesses am 25. April 2019 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 22 Monaten verurteilt, insbesondere, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort der extremistischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

Tatsächlich war er schon seit September 2018 in der Türkei in Haft die offensichtlich auf die Strafe in Österreich angerechnet wurde, sonst könnte die bedingte Entlassung nach 2/3 der Strafe nicht schon im Dezember 2019 gewesen sein. Ebensowenig wäre dann die Haft im Juli 2020 verbüßt gewesen. Wieso das die Justizministerin verschweigt, bleibt allerdings ein Rätsel.

Dieses erstinstanzliche Urteil hat das Oberlandesgericht Wien mit Rechtsmittelentscheidung vom 12. Juli 2019 bestätigt. Am 5. Dezember öffneten sich dann die Gefängnistüren für Kujtim F. und die Strafe wurde nach zwei Drittel der Haft auf die Zeit von drei Probejahren ausgesetzt. Regulär wäre der Täter im Juli 2020 entlassen worden.

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