Unternehmer, die den Fixkostenzuschuss beantragen, müssen befürchten, dass ihre persönlichen und sensiblen Daten in den USA landen. Dieser fragwürdigen Problematik geht der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Hafenecker mit einer parlamentarischen Anfrage an den zuständigen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nach.
Ein Antrag ist grundsätzlich über die Internetseite www.fixkostenzuschuss.at möglich. Allerdings zeigt eine elektronische Abfrage, dass der Server in den USA, konkret in Kalifornien liegt. „Für den Nutzer der Website wird dieser Umstand nicht ersichtlich“, stellt Hafenecker fest. Und er hinterfragt, inwieweit es datenschutzrechtliche Bedenken gibt. Auch will Hafenecker wissen, ob der Provider Merit Network der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegt.
Welche Rolle spielt die BG Thinktank OG?
Und noch ein Detail ist interessant. Eine Anfrage auf nic.at offenbart, dass der sogenannte Host Master der Internetseite in Deutschland sitzt. Als Organisation wurde übrigens noch vor wenigen Wochen nicht die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) angeführt, wie es aktuell der Fall ist und Gerald Hochegger namentlich aufscheint.
Vielmehr wurde die BG Thinktank OG angeführt, eine Werbeagentur mit Sitz in Wien-Ottakring und mit ihr namentlich Elisabeth B. Einen entsprechenden Auszug hat Hafenecker in seiner Anfrage angeführt.
Üppige Einkünfte für Weiterleitung von Anträgen
Laut bisher unbestätigten Insiderinformationen soll die BG Thinktank OG 8.000 Euro monatlich kassiert haben, weil sie der Domaininhaber der Seite fixkostenzuschuss.at gewesen wäre. Ob Blümel dies bestätigen oder dementieren muss, ist fraglich. Da die Internetseite fixkostenzuschuss.at im Eigentum der COFAG ist, gibt es mit dieser Rechtsform faktisch eine vom Bund eingerichtete aber ausgelagerte Gesellschaft.
Dies ist insofern wesentlich, weil eine ausgelagerte Gesellschaft das Fragerecht parlamentarischer Anfragen so einschränken könnte, dass keine Auskünfte erteilt werden müssen. Der Insider meint, dass die Mitarbeiter von fixkostenzuschuss.at nichts anderes machen würden, als die Anträge der Unternehmer an das Finanzamt weiterzuleiten, das letztendlich tatsächlich prüfe.