Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (links) angeordnete “Lockdown” ist unter Verfassungsexperten stark umstritten.

30. Oktober 2020 / 08:18 Uhr

Verfassungsrechter: Corona-Maßnahmen sind klar verfassungswidrig

Als “verfassungsrechtlich sehr bedenklich” sieht der Mainzer Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen die neuen von Bund und Ländern verordneten “Lockdown”-Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, wie er am Donnerstag in einem Interview mit den Zeitungen der Verlagsgruppe Rhein-Main sagte.

Erneuter “Lockdown” ist ein Fehler 

Besonders kritisch sieht der Jurist, dass der “Lockdown light”, der in der kommenden Woche starten soll, alleine von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde – schließlich wurde damit erneut das höchste parlamentarische Gremium, der Bundestag, einfach übergangen. 

Der “große Rundumschlag” gegen zahlreiche Wirtschaftszweige im Frühjahr sei ein Fehler gewesen, denn es sei längst nachgewiesen, dass solche pauschalen Maßnahmen kein geeignetes Mittel gegen ein Virus sind, diese würden lediglich der Wirtschaft schaden und die Bevölkerung “sauer” machen.  

“Lesen die Politiker keine Urteile?” 

Besonders die Gastronomie, Hotels und Kultureinrichtungen hat es mit der erneuten Schließung hart getroffen. Hufen geht davon aus, dass die pauschalen Schließungen dieser Betriebe ohnehin nicht lange vor den Gerichten standhalten werden, auch weil in den letzten Wochen bereits die Beherbergungsverbote in Hotels und die nächtliche Sperrstunde in Berlin von den Gerichten wieder einkassiert wurden.

Dass Maßnahmen wie die Beherbergungsverbote nun trotzdem erneut von der Politik diskutiert werden, kann Hufen nicht nachvollziehen: “Lesen die Politiker keine Urteile?”, fragt sich das ehemalige Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes.

Alles, was Spaß macht, wird verboten

Auch das “breite Verbot der Gastronomie” sei “eindeutig verfassungswidrig”. Es entstehe der Eindruck, dass alles, was Spaß mache, als überflüssig angesehen und deshalb verboten werde. Hufen hingegen hält “Kunst und Kultur für lebenswichtig” und verweist dabei auf den Zweiten Weltkrieg:

Mitten in den Trümmern haben die (Menschen in Deutschland, Anm.) Orchester gespielt.

Familienfeiern von Großclans als Hotpots 

Um das Coronavirus nachhaltig einzudämmen, brauche es keine flächendeckende Schließung von Wirtschaftszweigen wie Theatern, Gastronomie oder Sporteinrichtungen, in denen es ohnehin kaum zu Infektionen gekommen ist, sondern die aktive Bekämpfung der “Hotspots” – solche seien etwa die Familienfeiern von “Großclans” sowie Bars und Diskotheken.

Sehr wohl möglich ist für Hufen jedoch das behördliche Einschreiten in private Veranstaltungen und Treffen, wenn dabei das Kontaktverbot missachtet wird.  

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