Je näher die Wien-Wahl rückte, umso öfter vermeinten Linksradikale, dass die Bürger keine Argumente von rechter Seite zu den verschiedenen Themen, die Österreich bewegen, erfahren sollten. Sie könnten ja zum Nachdenken und – oh, Schreck – zum Wählen jener Partei verleitet werden, die sich nicht bedingungslos den Vorgaben des Establishments unterworfen hat. Daher zerstören oder beschmieren einige von ihnen nach Herzenslust FPÖ-Wahlplakate.
Bei Sachbeschädigung erwischt
So auch die junge A. B., die sich am 15. September über Wahlplakate der FPÖ hermachte. Doch leider war sie etwas ungeschickt und wurde prompt von der Polizei bei der Sachbeschädigung erwischt. Die Beamten erstatteten von Amts wegen eine Anzeige gegen sie.
Doch kurze Zeit später wurde das Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das auf eigene Faust fest, interessierte sich nicht für die Argumente der geschädigten Partei und zog nicht einmal eine Diversion in Betracht, also eine Ersatzhandlung, wie zum Beispiel gemeinnützige Arbeit, bei geklärtem Sachverhalt. Und der Sachverhalt war klar.
Staatsanwaltschaft als Beschützerin linker Sachbeschädiger
Die FPÖ-Wien wurde als Opfer erst nach der Einstellung des Verfahrens davon überhaupt informiert. Auf unzensuriert-Anfrage zeigte sich Landesparteisekretär Michael Stumpf verwundert darüber, dass die Staatsanwaltschaft Wien linke Attacken gegen fremdes Eigentum und auf demokratische Wahlen als „geringfügig“ einstuft. Sie verharmlose damit politische Gewalt von links, ja mache sich gar zur Beschützerin linker Sachbeschädiger und anti-demokratischer Gesinnung.