Susanne Fürst

Susanne Fürst befragte den für Glücksspiel zuständigen Ministerialrat im Finanzministerium. Er bestätigte den „Maulkorberlass“ der ÖVP-Führung gegen FPÖ-Staatssekretär Hubert Fuchs, aber auch die Kompetenz Peter Sidlos.

21. Oktober 2020 / 22:55 Uhr

Ein Casinos-Vorstand für eine Glücksspiel-Lizenz? – Einen Ministerialrat müsste man fragen!

Die Geschichte um die Vorstandsbestellung des unfähigen FPÖ-Manns Peter Sidlo, der im Gegenzug für Glücksspiellizenzen von der Novomatic unterstützt wurde, war so schön, dass sie als allgemein gültige Wahrheit ausgegeben wurde. Doch mittlerweile führen alle Spuren zur ÖVP.

Kommentar von Dr. Susanne Fürst

Diese Version mit folgenden Elementen wurde so lange in den Medien und vom politischen Gegner verbreitet, bis sie niemand mehr anzweifelte:

Die Theorie

  • Die FPÖ bedingt sich in den Regierungsverhandlungen mit der ÖVP die Zuständigkeit für das Glücksspiel aus – wahrgenommen durch den im Finanzministerium installierten Staatssekretär Hubert Fuchs.
  • Eine neue Vorstandsstruktur in der Casinos Austria AG (CASAG) sollte der FPÖ einen Vertreter im Vorstand sichern. Dazu benötigt die FPÖ ein Ticket eines der drei Aktionäre der CASAG: Die staatliche Beteiligungsgesellschaft ÖBAG scheidet aus, da sie – wenig überraschend – eine ÖVP-nahe Person entsendet, der tschechische Aktionär Sazka sendet seinen eigenen Interessensvertreter, sodass nur noch die Novomatic als möglicher Entsender eines freiheitlichen Kandidaten in den Vorstand bleibt. Eines freiheitlichen Kandidaten, bei dem man bei der Qualifikation beide Augen zudrücken würde.
  • Dafür muss man der Novomatic natürlich eine Gegenleistung anbieten können. Diese sollte in der Berücksichtigung der Interessen von Novomatic durch die FPÖ bei legistischen Maßnahmen im Glücksspielbereich, insbesondere bei der Erteilung von Glücksspiellizenzen an die Novomatic, bestehen. Die Lizenzen werden nach wie vor ausschließlich von der Casinos Austria AG gehalten, und Novomatic strebt seit langer Zeit solche Lizenzen für den Betrieb von Spielbanken an.
  • Und hier kommt wieder der für das Glücksspiel zuständige Staatssekretär Hubert Fuchs ins Spiel, der die zur Umsetzung des Paktes mit für die Novomatic nötigen Gesetzesvorhaben durchsetzen soll.

Eine runde Sache also; allerdings mit unzähligen Schönheitsfehlern, wie sich herausstellte. Bereits eine Reihe von geladenen Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss widersprachen der geschilderten These in allen Punkten vehement. Doch diese Woche stellte sich der Prototyp eines leitenden Wiener Beamten den Befragungen im Ibiza-Untersuchungsausschuss, und er ließ keine Zweifel offen, wie sich der Sachverhalt in Wahrheit darstellt.

Der Herr Ministerialrat

Herr Ministerialrat Kurt P. ist ein Beamter per excellence; seit Jahrzehnten im Finanzministerium tätig und für das Glücksspiel zuständig, hat er schon viele Minister kommen und gehen gesehen. Er begegnete den Ministern und ihren Mitarbeitern im Kabinett sicher stets mit dem gebotenen Respekt, ob er sie immer ernst nahm, ist fraglich. Er ist stets an seinem Platz, kennt jede Vorschrift und Weisung und erfüllt seine Aufgaben. Eine dieser Aufgabe bestand nun darin, als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss aufzutreten und Fragen zu beantworten. Er tat dies bestens vorbereitet, sämtliche Fakten im Kopf und – so machte es den Eindruck – in unbestechlicher Manier. Er bemühte sich sichtlich, korrekte, informative Antworten zu geben und klärte im wahrsten Sinne des Wortes auf.

Der Staatssekretär, der angeblich für das Glücksspiel zuständig war

Hubert Fuchs wurde am 18. Dezember 2017 zum Staatssekretär im Finanzministerium bestellt. Neben seinen regulären verfassungsrechtlichen Aufgaben betraute ihn der neue Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) tatsächlich mit den Angelegenheiten des Glücksspiels (Konzessionsabgabe, Spielbankabgabe, Glücksspielabgabe, Glücksspielmonopol, Glücksspielvollzug) und des Zolls. In der sogenannten Bestallungsurkunde, in der die Aufgaben des Staatssekretärs definiert werden, spiegelt sich diese Glücksspiel-Kompetenz wider. Er wäre demnach in allen Angelegenheiten des Glücksspiels beizuziehen gewesen; sei es bei entsprechenden Anträgen an die Bundesregierung, Gesetzesentwürfen oder Verordnungen, Erlässen und Richtlinien, die vom Bundesminister zu genehmigen sind, bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen oder bei Begutachtungen, usw. Das heißt, ohne ihn hätte die Glücksspielkugel nicht rollen dürfen.

Ministerialrat P. stellte eindeutig klar, dass diese Geschäftseinteilung das Papier nicht wert war, auf dem sie festgehalten wurde. Denn es gab KEINEN Kontakt seinerseits als zuständiger Abteilungsleiter der Abteilung I/8 (Organisation der Steuer- und Zollverwaltung, Glücksspiel) mit dem neuen Staatssekretär. Dies, obwohl sämtliche Glücksspielagenden im Finanzministerium über seine Abteilung I/8 laufen. Der Grund dafür ist eine ominöse Weisung.

Die Weisung – keine Kommunikation zwischen Staatssekretär und Beamten

Gleich zu Beginn der Regierungszeit von Türkis-Blau erging eine Weisung aus dem Kabinett des neuen Finanzministers Löger: Es habe keine direkte Kommunikation zwischen den für das Glücksspiel zuständigen Beamten einerseits und dem für das Glücksspiel zuständigen Staatssekretär andererseits zu geben. Die Beamten hätten sich in Sachen Glücksspiel ausschließlich an das Kabinett zu richten, und Staatssekretär Fuchs bekam seine Informationen dazu ausschließlich aus dem Kabinett. Und wenn Staatssekretär Fuchs mit den Beamten etwas besprechen hätte wollen, so war dies im Kabinett zu deponieren und sein Anliegen wurde von dort weitergeleitet. Denn da im Kabinett saß ein (Glücks-)Spieler, der die Fäden in der Hand behalten wollte: Generalsekretär und Kabinettschef Thomas Schmid.

Bei der Befragung Schmids war diese Weisung auch Gegenstand der Befragung. Er lobte die Kompetenz von Fuchs über alle Maßen und gab widerwillig zu, dass es eine solche Weisung zu Beginn der Tätigkeit und Regierungszeit gegeben hätte. Doch wäre diese Weisung gegen Ende des Jahres 2018 aufgehoben worden.

Davon weiß der Herr Ministerialrat nichts: Er habe dies zwar in den Protokollen des Untersuchungsausschusses gelesen, doch sei dies nie zu ihm ins Ministerium gelangt. Der von ihm so bezeichnete „Maulkorberlass“ für die Beamten gegenüber dem Staatssekretär habe nach seinem Kenntnisstand bis zum Ende der Regierungszeit gegolten und sei nie aufgehoben worden. Er und seine Abteilung hätten sich daher ausnahmslos daran gehalten. Das glaubt man ihm aufs Wort. Er habe überdies einen solchen Maulkorberlass in seiner 30-jährigen Beamtenkarriere noch nicht erlebt, doch als weisungsgebundener Beamter habe er dies natürlich dienstbeflissen befolgt. Das heißt, egal, ob es um die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, oder die Erstellung von Novellen zum Glücksspielgesetz ging: Alles, was im Reich des Ministerialrates zum Glücksspiel entworfen wurde, wurde weitergeschickt an das Kabinett des Finanzministers; alles unter Ausschluss des eigentlich zuständigen Staatssekretärs.

Die begehrten Lizenzen

Laut Glücksspielgesetz können vom Finanzminister – und nicht vom Staatssekretär (!) – Konzessionen für insgesamt 15 Spielbanken vergeben werden; 12 sind an die Casinos Austria AG vergeben und laufen noch bis Ende 2027 bzw. 2030. Ministerialrat P. beschrieb das Procedere für die Vergabe von Lizenzen. Diese wären nach dem entsprechenden Auftrag des Finanzministers nach vergaberechtlichen Kriterien international auszuschreiben gewesen. Es sei völlig offen, wer sich hier bewerben und wer den Zuschlag erhalten würde.

Man fragt sich, wie der – im Bereich des Glücksspiels vom Finanzministerium völlig kaltgestellte – Staatssekretär Fuchs der Novomatic eine Glücksspiellizenz verschaffen hätte sollen.

Die angeblich fehlende Qualifikation des Vorstandskandidaten Sidlo

Die Lebensläufe der Kandidaten für den Vorstand der Casinos Austria AG landeten ebenfalls auf dem Schreibtisch des Ministerialrates. Der Spitzenbeamte bestätigte ohne Zögern das Vorliegen der Qualifikation ALLER drei Kandidaten Bettina Glatz-Kremser, Martin Skopek und Peter Sidlo. Auch bei Sidlo habe die erforderliche Qualifikation gemäß § 31 b Glücksspielgesetz einwandfrei vorgelegen, sowohl in persönlicher, als auch in fachlicher Hinsicht. Da habe er gar keine Zweifel gehabt (so wie bereits mehrere Auskunftspersonen im Ausschuss). Man fragt sich, worüber sich die Medien da monatelang echauffierten? Man hätte doch nur Ministerialrat P. fragen müssen, wenn man die Qualifikation von Sidlo beurteilen wollte. Erteilt er den Segen zur Eignung eines Kandidaten, liegt diese auch vor.

Die Schlussfolgerung – was blieb vom “Deal”?

Ministerialrat P. – seit Jahrzehnten im Ministerium für Glücksspiel zuständig und quasi ein lebendes Urgestein eines leitenden Wiener Beamten – bestätigte zum Abschluss folgende Punkte:

  • Staatssekretär Fuchs war nur auf dem Papier für das Glücksspiel zuständig. Er wurde von der Kommunikation mit den zuständigen Beamten abgeschnitten und völlig draußen gelassen. Die ÖVP-Führung im Finanzministerium bestimmte, wohin es in Sachen Glücksspiel ging.
  • Staatssekretär Fuchs hatte keine Möglichkeit, Gesetzesentwürfe in Sachen Glücksspiel zu initiieren oder erstellen zu lassen; er konnte nicht einmal inhaltlichen „Input“ liefern, denn er war in den Entstehungsprozess nicht eingebunden.
  • Für die Vergabe von Glücksspiellizenzen war der ÖVP-Finanzminister zuständig.
  • Der FPÖ-nahe Kandidat für den Finanzvorstand der CASAG, Peter Sidlo, war entgegen allen Behauptungen (und Verleumdungen) für diese Position geeignet. Die Novomatic hatte sich hier keineswegs zu verbiegen, um ihn zu rechtfertigen.

Glaubt nun irgend jemand ernsthaft, dass die Novomatic – der Milliardenkonzern mit Managern, die genau wissen, wie man die Politik bespielt – diese Umstände nicht kannte? Wozu ein “Deal” mit jemandem, der das Vereinbarte gar nicht umsetzen kann? Da geht man doch wohl eher zu demjenigen, der die begehrten Lizenzen tatsächlich vergeben kann…

Aber danke an den Ministerialrat. Ich hoffe, diese Spezies überlebt.

Dr. Susanne Fürst ist Rechtsanwältin und seit 2017 Nationalratsabgeordnete der FPÖ. Im Freiheitlichen Parlamentsklub ist sie Obmannstellvertreterin und für die Bereiche Verfassung, Menschenrechte und Geschäftsordnung verantwortlich. Zudem vertritt sie die FPÖ im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss. Fürst schreibt für unzensuriert regelmäßig die Kolumne „Rechtsansicht“.

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