Unangenehme Berichterstattung mag Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bekanntlich überhaupt nicht, sein guter Freund, Szene-Gastronom Martin Ho, offensichtlich noch viel weniger. Denn dieser schritt zu Gericht, als der Wochenblick die Artikel „Es gibt keinen Koch: Drogen-Party bei Kurz-Freund Ho war Chefsache“ und „Ho ist ein guter Freund des Kanzlers – ihr könnt euch nirgendwo beschweren“ veröffentlichte.
30.000 Euro und einstweilige Verfügung
Weil der Wochenblick schrieb, was andere Medien nicht wussten oder nicht wissen wollten, rückte der Rechtsanwalt von Martin Ho, Georg Zanger, aus, um die Zeitung in Grund und Boden zu klagen. 30.000 Euro wurden beansprucht wegen Geschäftsschädigung, auch eine einstweilige Verfügung, um die weitere Publizierung des Artikels zu verhindern, wurde verlangt – doch am Ende scheiterte das Vorhaben: Der Rechtsstreit wurde ohne weitere Verhandlung durch Vergleich beendet, nachdem sich Martin Ho bereit erklärt hatte, Kostenersatz für die Gegenseite zu leisten.
Keine Ehrenbeleidigung, keine Kreditschädigung
In der „rechtlichen Beurteilung“ des Gerichts heißt es im Urteil:
(…) Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich beim Kläger allgemein zumindest eingeschränkt um eine Person des öffentlichen Lebens handelt und an beiden Artikeln ein nicht unmaßgebliches öffentliches Interesse besteht, werden fallbezogen mit der Veröffentlichung dieser Artikel weder der Tatbestand der Ehrenbeleidigung noch der Kreditschädigung gemäß § 1330 Abs. 1 und 2 ABGB verwirklicht (…)
Informant widerspricht Martin Ho
Die Klage von Ho wurde über Rechtsanwalt Zanger eingebracht, nachdem der Wochenblick über eine Razzia am 1. Mai 2020 in einem der insgesamt acht Szenenlokale von Ho, im “Dots im Brunnerhof”, berichtet hatte und dabei auch einen Informanten zu Wort kommen ließ. Dieser behauptete entgegen der Darstellung von Ho, der angab, dass „ein Koch“ für diese Drogennacht verantwortlich gewesen sei, dass niemand in einem Lokal der Familie Ho ein Fest veranstalten könne, ohne dass der Chef das wisse.
Beim Polizeieinsatz, der aufgrund eines anonymen Hinweises stattgefunden haben soll, wurden 22 Personen aufgrund des Verstoßes gegen die Corona-Schutzmaßnahmen angezeigt. Viele von ihnen hatten Drogen wie Kokain, MDMA oder Cannabis bei sich – zum Eigengebrauch, wie sie betonten.
“Mitarbeiter wie Zitronen ausgepresst”
Der Informant der Zeitung, anscheinend ein Insider, beklagte auch den Umgang von Ho mit seinen Mitarbeitern, die „wie Zitronen ausgepresst werden“. Es gäbe willkürliche Entlassungen, schlechte Behandlung, Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung.
Im Beschluss des Gerichts heißt es, dass dem Kläger, also Ho, vom Beklagten, der Zeitung Wochenblick, hinreichend die Möglichkeit eingeräumt worden wäre, sich „zu sämtlichen klagsgegenständlichen inkriminierten Inhalten der beiden Artikeln zu äußern, was er unterließ“. Beim Urteil sei es vor allem auf die geleistete journalistische Recherchearbeit angekommen. Und diese wurde vom Richter schließlich als ausreichend anerkannt.