Es ist kein Geheimnis, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) die Genfer Flüchtlingskonvention aushebelt. (Unzensuriert berichtete) Genf bestimmt also, wie sich Österreich beispielsweise in Flüchtlingsfragen zu verhalten hat. Der Völkerrechtler Dr. Michael Geistlinger ist sich sicher, dass man diese Situation ändern könnte.
Österreich immer noch ohne eigenen Grundrechtskatalog
Er ist sicher: „Österreich braucht einen eigenen Grundrechtskatalog. Dies wäre ein höchstes Gebot für einen funktionierenden Parlamentarismus.“ Österreich hat es nämlich bisher nicht geschafft, einen eigenen Grundrechtskatalog einzuführen. Denn hier gilt immer noch das alte Staatsgrundgesetz aus dem Jahr 1867. Ein großes Stück der österreichischen Souveränität wurde deswegen an die Richter des EGMR abgegeben.
Andere europäische Länder haben bereits eigene Grundrechtskataloge
Grundrechte, die einen großen Teil, wenn nicht DEN Teil der Verfassung ausmachen, werden also in Genf entwickelt. Es geht auch anders. Polen beispielsweise hat 1996 eine eigene nationale Regelung aufgestellt. Auch Deutschland ist Herr seiner eigenen Grundrechte. Dort gilt die Menschenrechtskonvention neben den im deutschen Grundrecht verankerten Gesetzen.
Grundrechtskatalog bringt Rechtsklarheit
Ein eigener Grundrechtskatalog würde Rechtsklarheit schaffen, auch in Punkten, in denen die Rechtsprechung des EGMR der Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht und sich über völkerrechtliche Flüchtlingsabkommen hinwegsetzt. Fundamentale Frage wie die Flüchtlingsthematik könnte Österreich ungebundener entscheiden.