Martin Litschauer

Der grüne Abgeordnete Martin Litschauer war nicht in der Lage seinen Placebo-Antrag im Konsumentenschutzausschuss sinnerfassend zu erklären.

7. Oktober 2020 / 11:46 Uhr

Schwarz-Grün stimmt gegen eine Deckelung der Überziehungszinsen

Langsam aber sicher „spüren sich“ ÖVP und Grüne nicht mehr, wenn es darum geht, den von ihnen verursachten Mega-Schaden durch die von ihnen beschlossenen Covid-19-Maßnahmen zu sanieren. Im Ausschuss für Konsumentenschutz kam es am 6. Oktober 2020 zu einer weiteren Blamage in Schwarz-Grün im Zusammenhang mit einer Deckelung der Überziehungszinsen bei Bankkonten.

Während FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm eine gesetzliche Deckelung der Überziehungszinsen in die parlamentarische Diskussion eingebracht hat, begnügen sich ÖVP und Grüne wieder einmal mit dem Placebo “Verbraucherbildung und Informationsmaßnahmen für Konsumenten im Bereich der Finanzdienstleistungen”.

FPÖ ortet absolute Themenverfehlung bei Konsumentenschutz

FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Wurm ortet deshalb auch absolute Themenverfehlung bei Schwarz-Grün im Zusammenhang mit Überziehungszinsen bei österreichischen Bankinstituten, die teilweise mehr als 13,5 Prozent betragen:

Während die FPÖ seit Jahren eine entsprechende Regulierung im Sinne einer marktkonformen Absenkung der Überziehungszinsen für Konsumenten bei Banken auf fünf Prozent fordert, belassen es Schwarz und Grün wieder einmal bei reinen Placebo-Maßnahmen. Was nützt es einem Konsumenten, dass er sich darüber informieren kann, dass die Überziehungszinsen im Schnitt bei 13,5 Prozent liegen, doch die bestehende Bankenlandschaft nicht willens ist, hier die Überziehungszinsen zu senken?

Schwarz-Grün verhöhnt österreichische Konsumenten

ÖVP-Abgeordneter Peter Weidlinger und der Grüne Martin Litschauer begnügten sich demgegenüber mit einem Alternativantrag, der sich mit Scheinlösungen, wie einer verstärkten Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne, Informationsangeboten über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos, Informationen über den Bankenrechner, der Fortführung der Informationsarbeit zum Basiskonto und Informationen über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldenberatungsstellen, befasst.

Für FPÖ-Konsumentenschützer Wurm steht fest, dass mit diesem Antrag ÖVP und Grüne in Wahrheit die österreichischen Konsumenten und Bankkunden verhöhnen, die gerade auf Grundlage der schwarz-grünen Corona-Maßnahmen sehr oft gezwungen sind, ihre Konten zu überziehen. Statt einen solchen Antrag zu stellen, hätte diese Regierungskoalition lieber gleich gar nichts gemacht, so Wurm.

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