Wie unzensuriert berichtete, wurde beim steirischen Arzt Peer Eifler in der Vorwoche eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Anlass war seine regierungskritische Einstellung zu den Corona-Maßnahmen, insbesondere zum Maskengebot.
In guter Gesellschaft
Damit steht er nicht allein. So sagte der Salzburger Infektiologe Franz Allerberger, Leiter der Abteilung für öffentliche Gesundheit in der „Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH“ (Ages), die die Bundesministerien in Fragen der öffentlichen Gesundheit berät, Ende September:
Wir haben in Österreich bisher nicht nachweisen können, dass die Einführung der Maskenpflicht, was wir bis jetzt zweimal gehabt haben, irgendeinen Effekt hatte auf den Verlauf der Inzidenzen, und wir haben auch nicht zeigen können, dass das Aufheben der Maskenpflicht irgendwie sichtbare Spuren gezeichnet hat.
Hausdurchsuchung auf der Suche nach „Beweisen“
Doch Eifler ist ins Fadenkreuz der Mächtigen geraten, weil er Patienten Atteste ausgestellt hatte, die sie von der umstrittenen Maskentragepflicht entbanden. Er ging dabei sehr bestimmt vor: Eine Untersuchung könne unterbleiben, weil Masken allen Menschen Schaden zufügen und eine Befreiung ihre Gesundheit somit verbessert.
Wonach das Landeskriminalamt Steiermark bei seiner Hausdurchsuchung am 1. Oktober suchte, ist daher unklar. Der Vorwurf von „Fälschung eines Beweismittels“ scheint aufgrund der Tatsache, dass Eifler die Maskenbefreiungsatteste ohne Untersuchungen ausstellte, jedenfalls lächerlich.
Dubiose Rolle der Ärztekammer
Die offensichtliche Schikane hat jetzt ein parlamentarisches Nachspiel. Die Rechtsanwältin und FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst, zuständig für Verfassung und Menschenrechte, will mit einer Anfrage wissen, welcher Tatbestand gegen den erfahrenen Arzt der Hausdurchsuchung zugrunde liegt, welche Staatsanwaltschaft hier tätig wurde und warum bzw. was beschlagnahmt wurde.
Und zu guter Letzt soll öffentlich bekannt werden, welche Rolle die Ärztekammer in dem Fall spielte. Diese hatte Eifler nämlich just einen Tag vor der Hausdurchsuchung in einem Schnellverfahren die Ausübung seines Berufes untersagt, obwohl das gegen ihn angestrengte Disziplinarverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist.