Nordrhein-Westfalen (NRW) hat einen seit 2005 in Deutschland geduldeten islamischen Gefährder abgeschoben. Die Ausweisung konnte zuvor “mangels Identitätsklärung” nicht erfolgen, begründete das Flüchtlingsministerium das Vorgehen. Aber ins Land rein durfte er ohne geklärte Identität.
Islamist aus dem Kaukasus
Der mutmaßlich aus Tschetschenien kommende Islamist war 2004 eingereist. Er gab unter anderem Rashid K. als seinen Namen an und war wegen mehrerer Straftaten wie Körperverletzung polizeibekannt. Sein Asylantrag wurde 2005 abgelehnt.
Im vergangenen Jahr hatte der “Fall Rashid K.” deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. In seiner Düsseldorfer Wohnung fanden Ermittler eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition. Zuvor war er bereits aufgefallen, als er für ein Foto mit einem Sturmgewehr posiert hatte. Er gilt als gut vernetzt in der radikal-islamischen Salafisten-Szene.
Flüchtlingsminister lobt die Abschiebung
Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) bezeichnete die Abschiebung von Rashid K. und fünf weiteren ausländischen Gefährdern in diesem Jahr aus NRW als einen großen sicherheitspolitischen Erfolg. “Denn jeder von ihnen besitzt das Potential eines Anis Amri”, sagte er laut RTL.de mit Blick auf den Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, der 2016 zwölf Menschen getötet hatte.