Die tschechische Atomaufsichtsbehörde hat dem Atomkraftwerk Temelin eine unbefristete Genehmigung für den weiteren Betrieb des Blocks 1 erteilt. Mit dieser Behördenentscheidung wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einbeziehung der betroffenen Nachbarländer für eine Betriebslaufzeit-Verlängerung des umstrittenen AKWs umgangen. Österreich als Nachbarland verliert dadurch alle Anrainerrechte, wie auch der ORF berichtet.
Die Inspektoren der tschechischen Atomaufsichtsbehörde gaben an, 163.000 Seiten an Dokumenten geprüft und mehr als 200 Kontrollen im AKW durchgeführt zu haben. Offiziell gaben sie über eine tschechische Nachrichtenagentur bekannt, dass sie „nichts gefunden hätten“, das gegen eine Verlängerung der Genehmigung sprechen würde.
Verstoß gegen UNO-Konventionen
Unabhängig von diesem umfassenden Umweltverträglichkeitsverfahren muss der Energiekonzern CEZ in jährlichen Abständen Informationen über die Sicherheit des Kraftwerks, die technischen Standards und das eingesetzte Personal an die Atomaufsichtsbehörde abliefern. Das soll eine Erfüllung der Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb gewährleisten.
Die Erfüllung der im Jahre 1991 unterzeichnete Konvention der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sieht allerdings eine Beteiligung von betroffenen Staaten wie etwa Österreich und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen vor. Das verhindert Tschechien seit Jahren.
Heuer schon zwei Störfälle samt Abschaltung
Atomenergie-Experten sind über diese Rechtsmeinung und Vorgangsweise der Atomaufsichtsbehörde in Tschechien umso verwunderter, als vor einer knappen Woche wieder ein massiver Störfall im Block 1 des AKW Temelin zu einer Abschaltung der Anlage geführt hatte.
Die häufigen Abschaltungen sind rein technisch betrachtet für die Fachleute bereits ein erhöhter Risikofaktor. Zuvor hatte es im Mai einen Störfall gegeben, der ebenfalls zu einer Abschaltung der Atomkraftwerksanlage im Block 1 geführt hatte.