Die Berliner Beamten müssen sich jetzt noch politisch korrekter ausdrücken: Eine Richtlinie des rot-rot-grünen Senats verbietet die Verwendung zahlreicher Begriffe unter dem Deckmantel der “Diversity” (Vielfalt).
Bereits heute, Mittwoch, müssen sich die Landesbeamten der Hauptstadt an skurrile Vorschriften halten, die die Verwendung des generischen Maskulinum untersagen. So wurde aus den “Füßgängern” die “zu Fuß Gehenden” und den “Radfahrern” die “Radfahrenden”. Zusätzlich zu den “geschlechtergerechten” Ansprachen werden nun auch zahlreiche Begriffe gestrichen, die angeblich Migranten und Ausländer diskriminieren sollen.
Ausländer sind nun “Einwohnende ohne Staatsbürgerschaft”
Der Begriff “Asylbewerber” ist für die Berliner Landesbeamten jetzt tabu – schließlich gebe es ein “Grundrecht auf Asyl”, wie aus der “Diversity”-Richtlinie hervorgeht. Stattdessen sollen lieber Bezeichnungen wie “Asylsuchende” oder “Schutzberechtigte” verwendet werden. Auch “Ausländer” soll es in Berlin nicht mehr geben, die sollen nach den Verfassern der Richtlinie “Einwohnende ohne deutsche Staatsbürgerschaft” genannt werden. Wer die besagte deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber dafür auch einen Migrationshintergrund, ist ein “Mensch mit Migrationsgeschichte” oder sogar ein “Mensch mit internationaler Geschichte”.
Keine Schwarzfahrer und Wirtschaftsflüchtlinge mehr
Bei “schwarzen” Menschen handelt es sich unterdessen um eine Selbstbezeichnung “für Menschen, die Rassismuserfahrungen machen” – Begriffe wie “Farbige” oder “Dunkelhäutige” werden in dem 44-Seitigen Leitfaden als diskriminierend abgelehnt. Natürlich darf in der Bundeshauptstadt nicht mehr “schwarz gefahren” werden, hierbei handelt es sich jetzt um “Fahren ohne gültigen Fahrschein”, statt “anschwärzen” sollen Begriffe wie “melden” oder “denunzieren” verwendet werden.
Zudem seien Wörter wie “Wirtschafts-” oder “Armutsflüchtlinge” nicht weiter zu benutzen, weil diese die Asylanten abwerten würden – schließlich sei es völlig undenkbar, dass Migranten aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen.
Auch “non-binäre” Menschen sollen angesprochen werden
Ganze elf Seiten lang wird in dem bizarren Leitfaden auch über “Geschlechtsidentitäten” philosophiert, die Termini”Cisgeschlechtlichkeit” und “geschlechtsunabhängiges Begehren” sowie die unzähligen sexuellen Orientierungen und die angeblich veraltete Zwei-Geschlchter-Ordnung sind zu finden. Mit der Ergänzung der “Pansexualität” sollen auch “trans-“, “intergeschlechtliche” und “non-binäre” Gender-Wesen miteinbezogen werden.