Nicht alle Eltern, die für ihre Kinder in der Corona-Krise hohe Ausgaben hatten, haben den Kinderbonus im September erhalten. Unzensuriert hat darüber als einziges Medium berichtet. Eine Auszahlung erfolgte dann nicht, wenn in den Monaten zuvor der Anspruch auf die Familienbeihilfe aus rechtlichen Gründen ausgelaufen ist. Wie viele Familien in dieses Schlupfloch gefallen sind, konnte die zuständige ÖVP-Ministerin Christine Aschbacher letzte Woche bei einer Pressekonferenz nicht sagen. Sie kündigte aber an, die Zahlen nachzureichen, was bis dato offensichtlich nicht passiert sein dürfte.
Wie unzensuriert zugetragen wurde, hat Aschbacher auch eine diesbezügliche Medienanfrage nicht beantwortet. So wurde etwa gefragt, für wie viele Kinder ein Anspruch im März auf Familienbeihilfe bestand, allerdings im April nicht mehr. Die gleiche Fragestellung gab es dann auch für die Folgemonate bis September. Daten, die faktisch auf Knopfdruck vorhanden sein sollten. Dennoch wurde die Medienanfrage, für die es fast eine Woche Zeit gab, ignoriert.
Österreichern droht Rückzahlung von Kinderbonus
Die schweigende Aschbacher sollte sich Deutschland zum Vorbild nehmen. Die dortige Presseabteilung antwortete binnen weniger Stunden. Und es stellte sich heraus, dass es Österreicher geben könnte, die als Grenzgänger in Deutschland arbeiten und daher den Großteil des Kinderbonus wieder zurückzahlen müssen. Deutschland hat auch einen Kinderbonus, wie unzensuriert berichtete. Lebt eine Familie in Österreich und arbeitet nur ein Elternteil und dieser in Deutschland, so hat diese Person Anspruch auf den deutschen Kinderbonus in der Höhe von 300 Euro. Hat die Familie allerdings zusätzlich den österreichischen Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro erhalten, so muss wegen der EU-rechtlichen Koordinierungsregeln der Betrag von 300 Euro an das österreichische Finanzamt zurückbezahlt werden, da den Eltern nur eine Differenzzahlung in der Höhe von 60 Euro zusteht.
Somit kommt die Familie nur auf den Betrag von 360 Euro. Dies insofern, weil die EU den mehrfachen Bezug von gleichartigen Leistungen verbietet. Da der österreichische Kinderbonus und der deutsche Kinderbonus den gleichen Zweck erfüllen und daher gleichartige Familienleistungen sind, sind die Koordinierungsregeln anzuwenden. Umgekehrt allerdings kann es auch Deutsche geben, die als Grenzgänger in Österreich erwerbstätig sind. Diese könnten dann den Anspruch auf den deutschen Kinderbonus verlieren.