In dieser Woche legte die schwarz-grüne Regierung einen neuen Erlass zum Umgang der Behörden mit dem Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten vor. Ab jetzt kann jeder unter sechs Geschlechtern wählen, nämlich neben weiblich und männlich auch „divers“, „inter“, „offen“ oder „kein Eintrag“. Und zwar jeder, der eine Änderung, Ergänzung oder die Löschung des Geschlechts, das im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) festgelegt ist, begehrt. Für „divers“ usw. kann man sich aber nur mittels Fachgutachten erklären lassen.
Wird ein Kind geboren, entscheidet der Anzeiger, in der Regel der Arzt oder die Hebamme, welches Geschlecht das Neugeborene hat. Ab jetzt braucht es das aber nicht mehr, es kann das Feld „Geschlecht“ im ZPR frei bleiben.
Kleiner Finger – ganze Hand
Schon 2018 hatte der Verfassungsgerichtshof das dritte Geschlecht anerkannt, doch die Behörde gewährte „nur“ den Eintrag „X“ oder „divers“. Nun zieht die Regierung nach und öffnet auf Druck der geschlechtsunentschiedenen Lobby die Büchse der Pandora – einmalig auf der Welt.
Diese „Community“ ist damit aber noch lange nicht zufrieden. Sie beklagt, dass „die alternativen Einträge nur inter*, nicht aber trans* sowie nicht-binären Personen offen stehen“. Für Anton Wittmann von der HOSI Salzburg ist eine „große Chance vertan, allen Menschen, die sich in dem binären Geschlechterbild nicht wiederfinden, einen alternativen Geschlechtseintrag zu ermöglichen.“ Man werde weiter für, ja für wie viele Geschlechter eigentlich kämpfen?