Im rot-rot-grün regierten Berlin dürfen angehende Staatsanwältinnen und Richterinnen seit August ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen. Neben den Referendarinnen ohne Robe muss jedoch ein Ausbilder mit Robe sitzen, stellte ein Justizsprecher klar. Angeblich müsse deutlich werden, dass die staatliche Autorität beim Ausbilder liege.
Grüne begrüßen Entscheidung
Bei wem die Autorität wirklich liegt, zeigt die praktische Aushebelung des Neutralitätsgesetzes, über die rbb berichtete. Der grüne Berliner Justizsenator Dirk Behrendt begrüßte die Entscheidung der Präsidenten des Gemeinsamen Justizprüfungsamts und des Berliner Kammergerichts.
In Berlin gibt es bisher in der Regel jährlich eine bis zwei Referendarinnen mit Kopftuch. Diese blieben bisher zumeist im Büro, während ihr Ausbilder im Gerichtssaal die Anklage verlas.
Moslemin bekommt vor Gericht Recht
Das Berliner Neutralitätsgesetz wird immer wieder vor Gerichten verhandelt. In der vergangenen Woche gab das Bundesarbeitsgericht einer moslemischen Frau recht, die geklagt hatte, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Berliner Schuldienst eingestellt wurde.