So kann man es auch machen, den „schwarzen Peter“ loszuwerden. Da hatte der rot-rot-grüne Senat in Berlin die Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen am heutigen Samstag verboten (die Gegendemonstrationen übrigens nicht).
Diktatorische Willkür
Wenn nicht einmal das, was ist dann an öffentlichen Willensbekundung überhaupt noch erlaubt? Per Eilantrag musste das Berliner Verwaltungsgericht daher die Demonstration doch wieder erlauben, was die NZZ so kommentierte:
Freiheit ist, wenn, dann unteilbar. Sie entspringt der rechtsstaatlichen DNA der Republik und nicht etwa der Huld der Regierenden. Man hat sie. Man muss sie nicht verdienen. Und um sie einzuschränken, braucht es stärkere Gründe als soziologische Mutmaßungen und bessere Motive als politische Abscheu. Berlins Senat hat Demokratie offenbar nicht begriffen.
Nächste Instanz
Doch so leicht gibt sich die rot-rot-grüne Herrschaft nicht geschlagen. Sie legte am Freitag Nachmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Die Welt titelt:
Gericht kippt Demo-Verbot – Polizei legt Beschwerde ein
Die Polizei kann gar nichts einlegen. Das kann nur der rote Innensenator, Andreas Geisel (SPD), und der tut es ja auch. Doch die politische Verantwortung will er nicht übernehmen. Offensichtlich wird die Kritik an der politischen Willkür immer unangenehmer.