Johannes Kopf Helmut Buchinger

“Maschinen-Bewertung”: Das Prestigeprojekt des schwarz-roten AMS-Vorstandsduos Kopf (l.) und Buchinger ist datenschutzrechtlich einmal gestoppt.

AMS

21. August 2020 / 11:59 Uhr

“Profiling” durch Maschinen: Datenschutzbehörde stoppt Arbeitslosen-Algorithmus des AMS

Die österreichische Datenschutzbehörde hat dem Arbeitsmarktservice (AMS) und damit indirekt auch ÖVP-Arbeitsministerin Christine Aschbacher eine nachhaltige Niederlage verpasst. In einer Grundsatzentscheidung wurde jetzt der Einsatz des Algorithmus zur Bewertung von Arbeitsmarktchancen bei Arbeitslosen ausgehebelt. Resultat der Entscheidung der Datenschutzbehörde zum AMS-Algorithmus: Die Einführung einer solchen Maßnahme wäre nur nach einer Gesetzesänderung als Grundlage dafür überhaupt möglich.

Damit ist eines der „Reformprojekte“ des schwarz-rot geführten AMS unter den Vorständen Johannes Kopf und Herbert Buchinger vorerst einmal gestoppt. Eine Einführung von Arbeitssuchenden-Kategorien nach drei Gruppen und eine „automatisierte“ Betreuung der Menschen ohne Beschäftigung (“Profiling”) ist so vorerst einmal gestoppt.

Datenschutzgrundverordnung gegen Algorithmus

In der Begründung für die Ablehnung des AMS-Algorithmus wurde die Datenschutzgrundverordnung ins Treffen geführt, der wesentliche Punkte dieser „Bewirtschaftungsmethode“ für den Arbeitsmarkt widersprechen würde. Einmal würden verschiedene personenbezogene Informationen ausgewertet, anhand derer die Chancen am Arbeitsmarkt beurteilt werden.

So würden etwa Alter, Geschlecht, Wohnort, bisherige Karriere, Ausbildung und Staatsbürgerschaft für eine Bewertung herangezogen Aus dem soll das AMS-Programm dann „treffsicher“ errechnen, ob die Chancen für eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt hoch, mittel oder niedrig sind.

AMS-“Profiling” braucht Gesetzesermächtigung

Für eine solche personenbezogene Bewertung würde das AMS aber unbedingt eine entsprechende gesetzliche Grundlage benötigen. Die bisher allgemein geltenden Ermächtigungen an das AMS zur Verwertung personenbezogener Daten würde hier nicht greifen.

Dazu kommt, dass es nicht mehr notwendig und vorgesehen wäre, dass auch ein AMS-Berater eine individuelle Bewertung des Arbeitssuchenden vornimmt. Man könnte einfach die automatisierte Bewertung auf Grundlage des Algorithmus verwenden, und das wäre dann auch schon die Endbewertung.

ÖVP hält an AMS-Algorithmusprojekt fest

Jetzt stellt sich die spannende Frage, ob und wann eine etwaige gesetzliche Regelung für dieses AMS-Algorithmus-Projekt tatsächlich kommen wird. Während medial berichtet wird, dass die ÖVP an diesem Projekt unbedingt festhalten möchte, gibt es bei den Grünen kritische Stimmen.

Beobachter der schwarz-grünen Bundesregierung gehen aber davon aus, dass sich auch hier die ÖVP gegenüber den Grünen schlussendlich durchsetzen wird und der Algorithmus auf gesetzlicher Basis doch noch kommen wird.

FPÖ-Kritik an “Maschinen-Bewertung”

„Anstatt sich um eine realpolitische Reform des Arbeitsmarktservice zu kümmern und dieses an die Gegebenheiten der Corona-Krise anzupassen, hielt das rot-schwarze AMS-Duo Buchinger und Kopf weiterhin an der ‚Maschinen-Bewertung‘ von Arbeitssuchenden fest. Eine individuelle und menschenwürdige Betreuung wurde damit am Altar der Bequemlichkeit geopfert. Der Spruch der Datenschutzbehörde, dass dieses System nicht der Datenschutzgrundverordnung entspräche, zeigt eindeutig, dass wir Freiheitliche mit unseren Bedenken schon immer Recht hatten. Nebenbei aber nicht unwesentlich ist die Tatsache, dass sich das AMS immer mehr als ‚Steuergeldvernichtungsmaschine‘ entpuppt und nicht als Vermittler und Helfer für in Not geratene Bürger“, erklärte die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.

„Da aber gerade unsere schwarz-grüne Bundesregierung alles daransetzt, dass der gläserne Bürger immer durchsichtiger wird, ist mit einer gesetzlichen Grundlage dafür leider bald zu befürchten – Kanzler Sebastian Kurz und seine willfährigen Vasallen arbeiten sicherlich schon fieberhaft daran“, befürchtet Belakowitsch.

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