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Wolfgang Peschorn

Finanzprokuratur-Chef Wolfgang Peschorn nimmt die Bankenaufsicht vor Schuldzuweisungen bei der Commerzialbank Mattersburg im Schutz.

12. August 2020 / 11:21 Uhr

Commerzialbank: Aufsichtsrat-Vize wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Pleite der Commerzialbank Mattersburg (CMB) lässt die Wogen zwischen den Beteiligten hochgehen. Aktuell stehen Finanzprokuratur-Präsident Wolfgang Peschorn und Aufsichtsrats-Vizepräsidenten der CMB, Wilehlm Grafl, einander gegenüber.

Peschorn hat in der Öffentlichkeit die Meinung vertreten, den Aufsichtsrat in die Pflicht wegen der offensichtlichen Versäumnisse bei der Kontrolle des CMB-Vorstandes zu nehmen. Dadurch möchte der Finanzprokuratur-Chef wohl eine Haftung der Republik abwenden.

Peschorn geht von rechtswidrigem Verhalten aus

Peschorn geht von „rechtswidrigem und schuldhaften Verhalten“ bei den Aufsichtsräten aus. Grafl wiederum nimmt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TPA, die Finanzmarktaufsicht und die Nationalbank in die Pflicht bei den nicht aufgedeckten jahrelangen Malversationen in der Bank.

Für Grafl stellt sich die Frage, was den Aufsichtsräten auffallen hätte sollen, wenn den Profis von TPA, OeNB und FMA nichts aufgefallen sei. Laut Grafl habe der Aufsichtsrat nichts davon erfahren, dass es bei den Prüfungen 2015, 2017 und 2019 Verdachtsmomente gegeben habe.

Grafl ging von normalen Prüfungen aus

Grafl ging von „normalen Prüfungen“ der Geschäftsgebarung der CMB aus. Auch von einem Einflüsterer, der Verdachtsmomente weitergeleitet hätte, habe man nichts erfahren. Parallel zu den Diskussionen zwischen Aufsichtsrat und Finanzprokuratur gehen die Schritte in Richtung Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich weiter. Anlegeranwälte bereiten bereits Haftungs- und Sammelklagen gegen die Republik vor.

In Anwaltskreisen geht man jetzt davon aus, dass sich sogar der Verfassungsgerichtshof mit dem Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz wird befassen müssen, wonach der Bund gegenüber der Bank und nicht gegenüber den geschädigten Sparern und Anlegern bei Fehlern der Aufsicht haften würde. So interpretiert jedenfalls Finanzprokuratur-Chef Peschorn diese Regelung in der Öffentlichkeit.

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