“Mattersburg-Bank”: Am Landesgericht Eisenstadt beginnt die Gläubigertagung zum Vermögenstatuts der insolventen Bank.

10. August 2020 / 14:12 Uhr

“Mattersburg-Bank”: Gläubigerausschuss tagt zur Vermögensverteilung

Ab heute, Montag, beschäftigt sich der sogenannte „Gläubigerausschuss“ mit der Vermögensverteilung im Insolvenzverfahren der „Mattersburg-Bank“ und deren Aktiva und Passiva. Neben der zuständigen Konkursrichterin am Landesgericht Eisenstadt und dem Masseverwalter sind die Kreditschutzverbände KSV, AKV und Creditreform und der Insolvenzschutzverband der Arbeitnehmer vertreten.

Dazu kommen bei der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg (CMB) die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als Vertreterin der Sozialversicherungsansprüche, die Einlagensicherung Austria und die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich.

Einlagensicherung mit 490 Millionen Euro größter Gläubiger

Die Einlagensicherung Austria, die die Entschädigung der Sparer bis zu einem Bankguthaben von je 100.000 Euro in der Abwicklung und Finanzierung zuständig ist, haben als größter Gläubiger einmal 490 Millionen Euro zu bedienen. Weitere Bankguthaben über der Einlagensicherungsgrenze von 100.000 Euro könnten sich auf zusammen 210 Millionen Euro belaufen.

Die Vertreter der Einlagensicherung Austria rechnen nach derzeitigem Wissensstand insgesamt mit einem Gesamtschaden aus der Insolvenz der CMB von rund 700 Millionen Euro. Welche Vermögenswerte diesen Summen gegenüberstehen, müssen jetzt Masseverwalter, Insolvenzgericht und Gläubigerausschuss ermitteln und abhandeln.

CMB: Kontrollversagen der Republik steht im Raum

Als bevorzugter Gläubiger der „Mattersburg-Bank“-Insolvenz wir dann wiederum die Einlagensicherung Austria aus noch vorhandenen Aktiva bedient werden. Ob insgesamt 490 Millionen Euro an Aktiva vorhanden sind, ist nach derzeitigem Diskussionsstand um den ökonomischen Status der Bank äußerst fraglich. Das könnte in letzter Konsequenz für alle anderen Gläubiger zu einem Totalverlust der Forderungen führen.

Deshalb stehen auch bereits Amtshaftungs- und Sammelklagen wegen eines mutmaßlichen Kontrollversagens der Republik, sprich der Finanzmarktaufsicht bzw. der Nationalbank und des Aufsichtsrates der Bank im Raum. Jedenfalls könnte das Insolvenzverfahren der CMB viele Jahre dauern und in letzter Konsequenz sogar die Strafgerichte noch beschäftigen, wie etwa das Beispiel der Affäre rund um die Bank für Arbeit und Wirtschaft AG (BAWAG) im Jahr 2006 bewiesen hat.

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