Neuen Streit um mutmaßlich einseitiges und parteiisches Verhalten der Strafbehörden gibt es jetzt im Zusammmenhang mit der sogenannten „Causa Ischgl“ und mutmaßlichem Behördenversagen bei der Covid-19-Pandemie. So soll die Staatsanwaltschaft Innsbruck Geschädigten und Einschreitern im Zusammenhang mit Strafanzeigen in der „Causa Ischgl“ die Akteneinsicht verweigern, wie der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), Peter Kolba, berichtet.
Kolbas VSV hatte am 8. Juni eine umfangreiche Strafanzeige bezüglich Corona-Brennpunkten in Tirol bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht und beantragt, dass diese die strafrechtlichen Ermittlungen an sich ziehen möge.
StA und WKStA sollen Ischgl-Verfahren „verschleppen“
Die StA Innsbruck hatte laut VSV bisher wenig effizient ermittelt. So deckte der VSV nach einer ersten Akteneinsicht auf, dass statt eines 1.000 Seiten umfassenden Berichts des Landeskriminalamtes im Strafverfahrensakt selbst nur 15 Seiten Bericht und 1.000 Seiten Beilagen enthalten waren. Wie der VSV nun erfahren hat, hat die WKStA die Anzeige des VSV wiederum an die StA Innsbruck abgetreten.
Diese hat nun ein weiteres VSV-Ansuchen um Akteneinsicht für die rund 1.000 geschädigten Privatbeteiligten nach wochenlanger “Prüfung” abgelehnt. Das “Bekanntwerden von Aktenstücken“ könne den “Ermittlungserfolg” gefährden. Nun steht eine “Verschleppung” des Ischgl-Verfahrens im Raum.