Deutliche Worte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit der schwarz-grünen Poltik findet der amtierende Verfassungsgerichtshofpräsident Christoph Grabenwarter. Die Covid-19-Maßnahmengesetzgebung seit März 2020 hatte bereits heftige Oppositionskritik hervorgerufen und jetzt sogar zur Aufhebung von zahlreichen einschlägigen Verordnungen geführt.
Bei der Festveranstaltung „Verfassung der Kultur – Kultur der Verfassung“ wies der oberster Verfassungsrechtsjurist Österreichs darauf hin, dass im Zuge der Covid-19-Maßnahmengesetzgebung so „ziemlich alle Grundrechte massiv beeinträchtig wurden“. Dies sei laut Grabenwarter einzigartig und habe es „seit 1945 in diesem Land nicht gegeben“.
Alle Gesetze müssen der Verfassung entsprechen
VfGH-Präsident Grabenwarter betonte in seiner Festrede, dass unabhängig von den Grundrechten alle Gesetze der Verfassung entsprechen müssen und alle Akte der Regierung und der Verwaltung gesetzmäßig sein müssten. Aus diesem Auftrag leitet Grabenwarter auch entsprechende Pflichten für das Parlament ab:
Für die Parlamente folgt daraus die Pflicht, hinreichend vorbereitete und klare Gesetze zu beschließen. Es kann nur der Ausnahmefall sein, dass Gesetze an einem Tag das gesamte Verfahren durchlaufen, wie wir es im März erlebt haben.
Im Rahmen der jüngsten Entscheidungen des VfGH waren unter Vorsitz von Präsident Grabenwarter eine ganze Reihe der schwarz-grünen Verordnungen aufgehoben worden. In diesem Zusammenhang findet sich die FPÖ als Oppositionspartei in ihrer kritischen Haltung bestätigt.