Eine glatte Blamage für die schwarz-grüne Bundesregierung sind die aktuell ergangenen Erkenntnisse des österreichischen Verfassungsgerichtshofs in Sachen Covid-19-Verordnungen. Die FPÖ sieht sich damit in ihrer Kritik an den einschlägigen Verordnungen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen) bestätigt. Weder die Regelungen für die Ausgangsbeschränkungen, die Abstandsregeln im öffentlichen Raum, noch die Schließung von Geschäften ab 400 qm² sind aus der Sicht des Höchstgerichts zu Recht verordnet worden.
Für FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak ist es nun höchste Zeit das Covid-19-Krisenmanagement der Bundesregierung zu professionalisieren und die Entscheidungsfindung transparent zu gestalten:
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem heutigen Urteil mehrere Verordnungen des grünen Ministers Anschober als gesetzwidrig befunden, wie etwa die Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum. Somit hat das Höchstgericht heute das bestätigt, was wir Freiheitliche schon von Anfang an gesagt haben.
Bundesregierung weigerte sich Verfassungsdienst heranzuziehen
FPÖ-Gesundheitspolitiker Kaniak kritisiert auch, dass sich die Bundesregierung in fortgesetztem Maße geweigert hatte, den Verfassungsdienst bei der Erlassung der einschlägigen Verordnungen heranzuziehen. Für Kaniak und die FPÖ ist es jetzt „amtlich“, dass hunderte Menschen vollkommen zu Unrecht vernadert und bestraft worden sind.
Darüber hinaus verwies Kaniak auf die Tatsache, dass bereits zwei Mal ein freiheitlicher Antrag auf Erlass der Corona-Strafen von den beiden Parlamentsfraktionen dieser schwarz-grünen Bundesregierung abgeschmettert worden ist, jetzt hätten die Gerichte aber ein Machtwort gesprochen.
Verantwortliche müssten zur Rechenschaft gezogen werden
Aus Sicht der FPÖ müssten die Verantwortlichen für das verursachte Chaos jetzt zur Rechenschaft gezogen werden. Die Österreicher hätten lange genug diese illegalen Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheiten hingenommen, jetzt müsste damit Schluss sein. Aktuell sollten endlich treffsichere und begrenzte Maßnahmen eingeführt werden, die nicht die gesamte Bevölkerung in Sippenhaft nehmen.